Bearbeitet Gilt die jetzige Phase bis zum 21.April als "Vorlesungsfreie Zeit"?
Sehr geehrte Damen und Herren,

Es geht nämlich darum, dass man während der vorlesungsfreien Zeit mehr als 20 Stunden die Woche als Werkstudent arbeiten darf, deshalb würde ich gerne wissen,
Das Semesterticket ist ja zb. schon am 1.April gültig. deshalb wollte ich mal nachfragen.


Liebe Grüße.
Re: Gilt die jetzige Phase bis zum 21.April als "Vorlesungsfreie Zeit"?
Liebe*r wpwx418,

die Formulierung "Verschiebung des Sommersemesters 2020" auf der Webseite Auswirkungen der Corona-Pandemie für Studierende ist natürlich etwas verkürzend.

Präziser wird der Sachverhalt in der darauffolgenden Antwort im FAQ erläutert:
Gelten die drei Wochen zwischen Semesterbeginn (01.04.2020) und neuem Beginn der Vorlesungszeit (derzeit 20.04.2020) als Semesterferien oder bereits als Semesterzeit?

Da ein Semester immer aus der Vorlesungszeit und der vorlesungsfreien Zeit besteht (§110 Abs.1 HmbHG) und für das SoSe 2020 der Beginn der Vorlesungszeit (vorerst) auf den 20.04. verschoben worden ist, wird man die Zeit vom offiziellen Semesterbeginn bis zum Vorlesungsbeginn daher der vorlesungsfreien Zeit zuordnen müssen. Dies ist etwa für die Beschäftigungsmodalitäten von Werkstudierenden relevant.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/newsroom/int ... l#12934902 - Hervorhebung T.W.)
Liebe Grüße
Thomas Walter
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