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Semesterbeitrag zurück
Verfasst: Fr 3. Apr 2020, 12:36
von Lisa277
Hallo!
Ich möchte mich am Wochenende gerne exmatrikulieren, da ich ab August eine Ausbildung anfangen werde.
Meine erste Frage wäre, ob dies nur über Stine geschieht oder man noch irgendetwas anderes dabei beachten muss.
Meine zweite Frage ist, ob noch die Möglichkeit besteht, meinen Semsterbeitrag für das anstehende Semester zurückzubekommen?
Vielen Dank im Voraus!
Re: Semesterbeitrag zurück
Verfasst: Fr 3. Apr 2020, 17:14
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe lisa277,
eine Exmatrikulation können Sie in STiNE beantragen. Sie finden den entsprechenden Antrag unter Studium -> Anträge in Ihrem STiNE-Account.
Bitte lesen Sie sich zuvor die Informationen auf unserer
Webseite zum Thema Exmatrikulation durch, um mögliche negative Konsequenzen der Exmatrikulation zu vermeiden.
In regulären Semestern ist eine Erstattung des Semesterbeitrags nur dann möglich, wenn (1) das Semester hat noch nicht begonnen und wenn (2) die Semesterunterlagen noch nicht zugestellt worden sind. Eine
Erstattung des Semestertickets anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum ist jedoch in jedem Fall möglich, wie auch in regulären Semestern.
Ob es aufgrund der aktuellen Lage eine abweichende Regelung bezüglich der Erstattung des Semesterbeitrags geben wird, kann ich Ihnen leider momentan noch nicht sagen.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Webseite der Universität Hamburg:
Auswirkungen der Corona-Pandemie für Studierende. Sobald neue Regelungen beschlossen sind, werden Sie auf dieser Webseite die entsprechenden Informationen finden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Semesterbeitrag zurück
Verfasst: Sa 4. Apr 2020, 11:22
von Lisa277
Lieber Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Also würden Sie mir auf jeden Fall empfehlen, mich vor dem verschobenen Start am 20. April zu exmatrikulieren oder? Theoretisch trifft der Punkt 1 ja dann zu, da das Semester ja jetzt offiziell erst am 20. April beginnen wird. Leider kann ich auf der Seite zu den Corona-Updates, die Sie mir verlinkt haben, keinen Unterpunkt zu meinem Anliegen bezüglich der Erstattung des Semsterbeitrages finden. Können Sie mir sagen, an wen ich mich dann wenden müsste, um eine Erstattung des Semesterbeitrages zu beantragen, sobald ich mich exmatrikuliert habe?
Vielen Dank und liebe Grüße!
Re: Semesterbeitrag zurück
Verfasst: Mo 6. Apr 2020, 09:01
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe lisa277,
eine kleine Korrektur: Das Sommersemester 2020 hat bereits regulär am 01.04.2020 begonnen. Lediglich der Beginn der Vorlesungszeit ist vom 2. April auf den 20. April verschoben. Die Zeit vom offiziellen Semesterbeginn bis zum Vorlesungsbeginn ist der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters 2020 zugeordnet (siehe
https://www.uni-hamburg.de/newsroom/int ... l#12934902).
Momentan wird die Erstattung des Semesterbeitrags bei Exmatrikulation nach Semesterbeginn von uns aber kulant gehandhabt. Das bedeutet, dass die Regelung, dass eine Rückzahlung nach Semesterbeginn oder nach Versand der Semesterunterlagen nicht mehr möglich ist, aktuell keine Anwendung findet.
Sie können also in STiNE einen Antrag auf Exmatrikulation stellen und in der Regel wird der gezahlte Semesterbeitrag erstattet werden.
Sollten Sie die Semesterunterlagen (Studierendenausweis, Semesterticket) allerdings bereits erhalten haben, so müssen diese an den Campus-Center der Universität Hamburg postalisch zurückgeschickt werden (Campus-Center, Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg). Erst wenn die Unterlagen bei uns angekommen sind und registriert wurden, kann eine Rückerstattung erfolgen.
Die Rückerstattung des Semesterbeitrags muss zusätzlich zur Exmatrikulation ebenfalls beantragt werden:
https://www.uni-hamburg.de/rueckzahlung. Sie können uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auch digital über unser
Kontaktformular zukommen lassen.
Ich hoffe, diese Antwort klärt Ihre Frage. Bitte schreiben Sie uns erneut, wenn Sie noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Semesterbeitrag zurück
Verfasst: Mo 6. Apr 2020, 15:19
von Lisa277
Lieber Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr geholfen! Jetzt ist für mich alles klar und ich werde mich nun schnellstmöglich darum kümmern, den Antrag zu stellen.