Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe letztes Semester an der Uni Hamburg studiert. Ich möchte mein Studium abbrechen und habe deshalb bewusst die Studiengebühren für das Sommersemester 2020 nicht überwiesen. Gerade wollte ich eine Exmatrikulationsbescheinigung beantragen, jedoch ist das angegebene Datum der 30.9.20 und nicht der 31.3.20. Ich nehme an, dass dieses Datum aufgrund der derzeitigen Situation mit Corona zustande kommt. Für eine Bescheiningung beim Arbeitsamt und der Krankenkasse benötge ich jedoch eine Exmatrikulationsbescheinung zum 31.3.20, ich möchte kein weiteres Semester eingeschrieben sein. Wie kann ich am besten vorgehen?
Ich bedanke mich schon einmal ganz herzlich im Voraus, lieben Gruß,
Anne
Liebe Anne243,
aufgrund der aktuellen Lage ist die Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung, die in regulären Semestern die Folgen wäre, wenn der Semesterbeitrag nicht fristgerecht gezahlt wurde, ausgesetzt.
Wie dem auch sei, Sie benötigen also eine Exmatrikulationsbescheinigung für die Exmatrikulation zum Ende des Wintersemesters 2019/20 wegen fehlender Rückmeldung.
Da die Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung momentan nicht erfolgt und eine Exmatrikulation auf Antrag nicht rückwirkend möglich ist, müssten wir Ihren Fall gesondert bearbeiten. Ich würde Sie daher bitten, sich mit uns über das Kontaktformular des Campus-Centers in Verbindung zu setzen, da wir weitere personenbezogene Daten (Matrikelnummer usw.) benötigen, um Ihren Fall bearbeiten können. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Thomas Walter
aufgrund der aktuellen Lage ist die Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung, die in regulären Semestern die Folgen wäre, wenn der Semesterbeitrag nicht fristgerecht gezahlt wurde, ausgesetzt.
Eigentlich sollte Ihnen daher auch keine Exmatrikulationsbescheinigung vorliege, da aktuell keine Exmatrikulationen aus diesem Grund vorgenommen werden und eine Exmatrikulationsbescheinigung erst nach der Exmatrikulation erstellt wird.Der Semesterbeitrag muss für die Rückmeldung zum Sommersemester 2020 in voller Höhe gezahlt werden. Aufgrund der besonderen Lage zieht eine nicht fristgerechte Rückmeldung aber vorerst keine Rechtsfolge in Form einer Exmatrikulation nach sich. Exmatrikulationen aufgrund fehlender Rückmeldung werden nicht vor dem 15.07.2020 administriert. So lange keine Rückmeldung erfolgt ist, können keine Semesterbescheinigung und keine Semesterunterlagen (Studierendenausweis und Semesterticket) ausgestellt werden.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/newsroom/int ... l#12877649)
Wie dem auch sei, Sie benötigen also eine Exmatrikulationsbescheinigung für die Exmatrikulation zum Ende des Wintersemesters 2019/20 wegen fehlender Rückmeldung.
Da die Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung momentan nicht erfolgt und eine Exmatrikulation auf Antrag nicht rückwirkend möglich ist, müssten wir Ihren Fall gesondert bearbeiten. Ich würde Sie daher bitten, sich mit uns über das Kontaktformular des Campus-Centers in Verbindung zu setzen, da wir weitere personenbezogene Daten (Matrikelnummer usw.) benötigen, um Ihren Fall bearbeiten können. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Thomas Walter