Liebe Gina,
Sie brauchen keine Sorgen bezüglich einer Exmatrikulation bei Überschreitung der Regelstudienzeit zu haben. Eine solche "Zwangsexmatrikulation" gibt es an der Universität Hamburg in dieser Form nicht. Die Regelstudienzeit ist eher als eine Verpflichtung für die Universität zu verstehen, den Studierenden den Abschluss in einer bestimmten Zeit zu ermöglichen, d.h. die entsprechenden Veranstaltungen in der dafür nötigen Häufigkeit anzubieten. Sie ist keine Verpflichtung für Studierende, in dieser Zeit das Studium abzuschließen.
Die Regelung, von der Sie wahrscheinlich gehört haben, die sich auf die Überschreitung der Regelstudienzeit um zwei Semester bezieht, findet sich in der Prüfungsordnung Ihrer Fakultät:
§ 3Studienfachberatung
[...]
(3) Studierende müssen an einer Studienfachberatung teilnehmen, bevor sie die Regelstudienzeit gemäß § 2 um zwei Semester überschritten haben, wenn sie noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht haben. Studierende, die nicht an der Studienfachberatung wegen Überschreiten der Regelstudienzeit teilnehmen, werden gemäß § 42 Absatz 2 Nummer 7 HmbHG exmatrikuliert.
(siehe Seite 3 - Prüfungsordnung der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss „Bachelor of Science“ (B.Sc.) - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... bsc-13.pdf)
Entscheidend ist, dass es bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit von 2 Semestern vorher nur die Pflicht gibt, an einer Studienfachberatung teilzunehmen. Diese Studienfachberatung ist lediglich ein Gespräch mit einer Person am Fachbereich, bei dem geprüft wird, ob der/die Studierende Unterstützung braucht, um das Studium abzuschließen. Aus der Studienfachberatung folgen keine Sanktionen. Die einzige Möglichkeit, wie sich aus oben zitierter Regelung negative Konsequenzen ergeben können, ist, wenn Sie zu diesem Gespräch einfach nicht hingehen.
In den meisten Fällen kann in einem solchen Gespräch schnell geklärt werden, warum der/die Studierende länger für das Studium braucht; zum Beispiel, wie Sie es schildern, aufgrund von persönlichen Umständen.
Zusammenfassend kann ich also festhalten, dass es für Sie nicht nötig ist, sich zu exmatrikulieren und Ihr Studium erneut zu beginnen. Sie können einfach weiterstudieren und in dem für Sie passenden Umfang Veranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen, solange Sie in Ihrem 8. Bachelorsemester daran denken, eine Studienfachberatung zu besuchen. In der Regel werden Studierende zur Studienfachberatung von der Fakultät oder dem Fachbereich durch ein Schreiben eingeladen.
Ich hoffe, damit ist Ihr Problem gelöst und noch bestehende Sorgen konnten ausgeräumt werden. Wenn Sie noch weiter Fragen haben, können Sie natürlich gerne erneut schreiben.
Liebe Grüße
Thomas Walter