Bearbeitet Härtefallantrag
Liebes Campus Center Team,

ich hätte eine allgemeine Anfrage zum Thema Härtefallantrag wegen der Pflege von zwei eigenen Kindern. Was passiert, wenn der Härtefallantrag abgelehnt wird? Rutsche ich dann in die Hauptquote? Oder bin ich erst in der Hauptquote und komme dann, wenn ich den NC nicht erfülle, in die Härtequote?

Ich frage, da ich mir nicht sicher bin, über welche Quote ich mich auf einen Masterplatz (Psychologie) in Hamburg bewerben sollte, da die Abschlussnote aller Voraussicht nach für die Hauptquote reichen sollte, wenn es da keine großen NC-Schwankungen im Vergleich zu den Vorjahren gibt. Welches Vorgehen wäre aus Ihrer Sicht empfehlenswert?

Herzlichen Dank für die Mühen und viele Grüße,
Georg
Re: Härtefallantrag
Lieber Georg,

wenn einem Härtefallantrag nicht stattgegeben wird, aber auch wenn Sie mit einem bewilligten Härtefallantrag keinen Studienplatz in der Härtefallquote erhalten, weil es zu viele Bewerber*innen in dieser Quote gab, nehmen Sie mit Ihrer Bewerbung in jedem Fall noch in der Hauptquote des Auswahlverfahrens teil.

Falls bei Ihnen ein Härtefallgrund vorliegt, sollten Sie also den entsprechenden Antrag zur Bewerbung stellen. Sie werden dadurch keinerlei Nachteile haben.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Merkblatt: Informationen für Bewerber_innen für konsekutive Masterstudiengänge zu Sonderanträgen bei Zugang und Zulassung und auf unserer entsprechenden Webseite.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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