Hallo,
für eine Masterbewerbung verlangt die Universität Mannheim von mir, dass ich mein Transcirpt of Records (Leistungsnachweis aus STiNE) beglaubigt der Bewerbung beifüge, wenn ich (wie in meinem Fall) noch nicht mein Bachelorzeugnis habe.
Unter https://www.uni-mannheim.de/studium/stu ... ne/#c28841 (Punkt 'Bewerbung') steht, dass ein Stempel sowie eine Unterschrift meiner Universität nötig sei.
Wie lasse ich mein ToR an der Universität beglaubigen?
Das für meinen Studiengang zuständige Studienbüro SLM I & II verwies darauf, dass ich mich mit diesem Anliegen an das Campus Center wenden soll. An wen genau ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus,
Anne Gärtner
Liebe Anne Gärtner,
ich nehme an, dass es sich hierbei um ein Missverständnis handelt.
Für die Ausstellung eines Transcript of Records ist an der Universität Hamburg ausschließlich der jeweilige Fachbereich, der den Studiengang anbietet, zuständig. Da die Fachbereiche bzw. Fakultäten für das Prüfungswesen zuständig sind, können auch nur diese die bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen der Studierenden bestätigen.
Im Campus-Center gäbe es, wenn dieses nicht aufgrund der aktuellen Lage geschlossen wäre, die Möglichkeit, eine Kopie von Zeugnissen und ähnlichen Dokumenten zu beglaubigen. Dieser Vorgang der Beglaubigung würde jedoch nur feststellen, dass auf der Kopie der gleiche Inhalt wie auf dem Original ist.
Wenn ich Informationen der Universität Mannheim, die Sie verlinkt haben, richtig deute, dann geht es jedoch darum, dass das Originaldokument Stempel und Unterschrift aufweist. Daher wäre Ihnen mit einer beglaubigten Kopie eines Transcript of Records, das selbst jedoch weder Stempel noch Unterschrift aufweist, wenig geholfen.
Ich nehme an, dass mit der Formulierung "den Originalstempel und die Unterschrift Ihrer Hochschule" verkürzend für "den Originalstempel und die Unterschrift der zuständigen Einrichtung Ihrer Hochschule" steht. Etwas anderes macht vor dem Hintergrund der verschiedenen Organisationsstrukturen deutscher Hochschulen wenig Sinn.
Ich würde Ihnen raten, sich zunächst bei der Universität Mannheim zu erkundigen, ob die Anforderung auch in der aktuellen Lage weiter erfüllt werden muss oder ob eine Nachreichung möglich ist. Eine Beglaubigung von Dokumenten zu verlangen, wenn in vielen universitären Einrichtungen aktuell kein Personal vor Ort ist, scheint mir unpassend zu sein. Die meisten Behörden haben Ihre Prozesse bereits den momentanen Gegebenheiten angepasst und ich würde vermuten, dass dies auch an der Universität Mannheim entsprechend gehandhabt wird.
Sollte dies nicht der Fall sein, dann müssten Sie bitte mit dem zuständigen Studienbüro SLM absprechen, ob und wie eine gestempelte und unterschrieben Version des Transcript of Records erstellt und an Sie gesendet werden kann.
Liebe Grüße
Thomas Walter
ich nehme an, dass es sich hierbei um ein Missverständnis handelt.
Für die Ausstellung eines Transcript of Records ist an der Universität Hamburg ausschließlich der jeweilige Fachbereich, der den Studiengang anbietet, zuständig. Da die Fachbereiche bzw. Fakultäten für das Prüfungswesen zuständig sind, können auch nur diese die bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen der Studierenden bestätigen.
Im Campus-Center gäbe es, wenn dieses nicht aufgrund der aktuellen Lage geschlossen wäre, die Möglichkeit, eine Kopie von Zeugnissen und ähnlichen Dokumenten zu beglaubigen. Dieser Vorgang der Beglaubigung würde jedoch nur feststellen, dass auf der Kopie der gleiche Inhalt wie auf dem Original ist.
Wenn ich Informationen der Universität Mannheim, die Sie verlinkt haben, richtig deute, dann geht es jedoch darum, dass das Originaldokument Stempel und Unterschrift aufweist. Daher wäre Ihnen mit einer beglaubigten Kopie eines Transcript of Records, das selbst jedoch weder Stempel noch Unterschrift aufweist, wenig geholfen.
Ich nehme an, dass mit der Formulierung "den Originalstempel und die Unterschrift Ihrer Hochschule" verkürzend für "den Originalstempel und die Unterschrift der zuständigen Einrichtung Ihrer Hochschule" steht. Etwas anderes macht vor dem Hintergrund der verschiedenen Organisationsstrukturen deutscher Hochschulen wenig Sinn.
Ich würde Ihnen raten, sich zunächst bei der Universität Mannheim zu erkundigen, ob die Anforderung auch in der aktuellen Lage weiter erfüllt werden muss oder ob eine Nachreichung möglich ist. Eine Beglaubigung von Dokumenten zu verlangen, wenn in vielen universitären Einrichtungen aktuell kein Personal vor Ort ist, scheint mir unpassend zu sein. Die meisten Behörden haben Ihre Prozesse bereits den momentanen Gegebenheiten angepasst und ich würde vermuten, dass dies auch an der Universität Mannheim entsprechend gehandhabt wird.
Sollte dies nicht der Fall sein, dann müssten Sie bitte mit dem zuständigen Studienbüro SLM absprechen, ob und wie eine gestempelte und unterschrieben Version des Transcript of Records erstellt und an Sie gesendet werden kann.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Lieber Herr Walter,
ich danke Ihnen für diese aufschlussreiche Antwort!
Ich stehe nun wieder in Kontakt mit dem Studienbüro SLM - es war tatsächlich ein Missverständnis!
Vielen Dank nochmal für Ihren Rat.
Herzliche Grüße
Anne Gärtner
ich danke Ihnen für diese aufschlussreiche Antwort!
Ich stehe nun wieder in Kontakt mit dem Studienbüro SLM - es war tatsächlich ein Missverständnis!
Vielen Dank nochmal für Ihren Rat.
Herzliche Grüße
Anne Gärtner