Hallöchen,
ich habe eine Frage bezüglich eines angestrebten Studiengangwechsels.
Ich studiere derzeit ein kulturwissenschaftliches Fach und habe im Studium Generale einige Vorlesungen zur Politikwissenschaft belegt, da ich im Winter zu diesem Fach wechseln möchte.
Hat es, wenn ich nun die Prüfungen in Politikwissenschaften, die ich jetzt im Studium Generale wegen der Vorlesungen machen muss, nicht bestehe, Auswirkungen auf meinen angestrebten Studiengangwechsel?
Allgemein ist es ja so, dass man vom Studiengang ausgeschlossen wird, wenn man 3 Mal die Prüfung nicht besteht, aber gilt das auch dann, wenn ich noch gar nicht in dem Studiengang eingeschrieben bin, sondern in diesem nur im Rahmen des Studium Generale geprüft werde, allerdings vorhabe, in diesen Studiengang zu wechseln?
Vielen Dank für eine Antwort
Lilly
Liebe Lilly,
die allgemeine Regelung ist, dass eine Bewerbung bzw. Zulassung für einen Studiengang nicht möglich ist, wenn eine Prüfung, die verpflichtender Teil des Studiengangs ist, endgültig nicht bestanden wurde. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Studiengang die Person zum Zeitpunkt des Nichtbestehens immatrikuliert war.
Da Sie die Veranstaltung in der Politikwissenschaft gerade deshalb besucht haben, weil Sie den Studiengang wechseln wollen und sich, wie ich annehme, die Prüfungsleistung nach dem Wechsel anerkennen lassen wollen, wäre ein endgültiges Nichtbestehen aller Wahrscheinlichkeit nach in diesem Kontext relevant.
Um herauszufinden, ob ein endgültiges Nichtbestehen tatsächlich die Möglichkeit des Studiums der Politikwissenschaft verhindern würde, müssten Sie prüfen, ob das oben genannte Kriterium erfüllt ist, ob also die Prüfung verpflichtender Teil Ihres zukünftigen Studiengangs ist. Dies können Sie zunächst durch einen Blick in die Fachspezifischen Bestimmungen des B.A. Politikwissenschaft prüfen. Sollte Sie danach noch unsicher sein, müssten Sie sich bitte an das zuständige Studienbüro Sozialwissenschaften wenden.
Liebe Grüße
Thomas Walter
die allgemeine Regelung ist, dass eine Bewerbung bzw. Zulassung für einen Studiengang nicht möglich ist, wenn eine Prüfung, die verpflichtender Teil des Studiengangs ist, endgültig nicht bestanden wurde. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Studiengang die Person zum Zeitpunkt des Nichtbestehens immatrikuliert war.
Da Sie die Veranstaltung in der Politikwissenschaft gerade deshalb besucht haben, weil Sie den Studiengang wechseln wollen und sich, wie ich annehme, die Prüfungsleistung nach dem Wechsel anerkennen lassen wollen, wäre ein endgültiges Nichtbestehen aller Wahrscheinlichkeit nach in diesem Kontext relevant.
Um herauszufinden, ob ein endgültiges Nichtbestehen tatsächlich die Möglichkeit des Studiums der Politikwissenschaft verhindern würde, müssten Sie prüfen, ob das oben genannte Kriterium erfüllt ist, ob also die Prüfung verpflichtender Teil Ihres zukünftigen Studiengangs ist. Dies können Sie zunächst durch einen Blick in die Fachspezifischen Bestimmungen des B.A. Politikwissenschaft prüfen. Sollte Sie danach noch unsicher sein, müssten Sie sich bitte an das zuständige Studienbüro Sozialwissenschaften wenden.
Liebe Grüße
Thomas Walter