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Jura-Studium

Verfasst: Do 23. Apr 2020, 16:26
von jawafred
Hallo,

ich wollte mich einmal erkundigen, ob man sein Jura-Studium im 7. Semester sozusagen wieder neu anfangen kann. Ich habe im SoSe17 angefangen und dann aus verschiedenen persönlichen Gründen lange nicht wirklich studiert, war aber weiterhin immer eingeschrieben.
Ich habe bisher nur zwei bestandene Klausuren aus den ersten beiden Semestern. Mehr habe ich nie geschrieben und dementsprechend bin ich auch nie irgendwo endgültig durchgefallen. Gibt es jetzt noch im 7. Semester für mich eine Möglichkeit, die Zwischenprüfung abzulegen und dann einfach weiter zu studieren oder an einer anderen Uni nochmal anzufangen?

Oder bin ich dadurch, dass ich nicht innerhalb der ersten sechs Semester eine Zwischenprüfung abgelegt habe, endgültig gesperrt?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Liebe Grüße

Re: Jura-Studium

Verfasst: Fr 24. Apr 2020, 21:09
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo jawafred,

bitte erkundigen Sie sich dazu, ob Sie ihr Studium an der Uni Hamburg ohne Weiteres wieder aufnehmen können und was Sie dabei beachten müssen, an der Fakultät für Rechtswissenschaft:https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... mular.html Wenn Sie weiterhin eingeschrieben sind, sehe ich dafür keine Hindernisse. Eine "Sperrung" aufgrund des Versäumnisses, an Prüfungen teilzunehmen, gibt es an der Uni Hamburg nicht. Es ist möglich, dass eine wiederholte Nichtteilnahme an einer bestimmten Prüfung zu einem endgültigen Nichtbestehen der Prüfung führt, das würde dann eine Exmatrikulation nach sich ziehen. Wenn Sie sich zurück melden konnten, sind Sie aber definitiv nicht exmatrikuliert.

Ihre Frage bezüglich anderer Universitäten könne wir leider nicht beantworten, da die Regelungen hier in unterschiedlichen Bundesländern und an unterschiedlichen Universitäten voneinander abweichen. Hierzu müssen Sie sich also direkt bei den betreffenden Universitäten erkundigen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling