Zulassung zum Studium - Deutsche Sprachkenntnisse
Verfasst: Mi 6. Mai 2020, 15:41
Guten Tag!
Ich möchte mich für einen Studienplatz (Bachelor Psychologie) an der Universität Hamburg bewerben.
Ich besitze kein deutsches Abitur, sondern eine allgemeine Hochschulreife aus Brasilien. Die entsprechende Überprüfungsdokumentation wurde bereits an die Verwaltung von uni-assist geschickt.
In Brasilien habe ich ein Studium mit dem Hauptfach Deutsch zwischen 2008 und 2011 absolviert.
In Deutschland lebe ich seit 2012, die deutsche Staatsangehöhigkeit habe ich 2018 erworben, im Bereich Übersetzungswissenschaft (Deutsch/Italienisch/Portugiesisch) habe ich an der Uni Heidelberg 2016 einen Master absolviert (die Abschlussarbeit wurde auf Deutsch verfasst) und arbeite als angestellte Fachübersetzerin (Deutsch/Englisch > Portugiesisch) bei Glossa Group GmbH in Hamburg seit 2017.
Vor allem um unnötige Kosten zu vermeiden, möchte ich wissen, ob meine deutschen Kenntnisse ausreichend oder nachweisbedürftig sind.
In der Anleitung für Bewerber*innen aus Deutschland und EU-Staaten (PDF) unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahren.html (Bewerbungsverfahren) steht unter Punkt 1.2.4 Kenntnisse der deutschen Sprache Folgendes: "Nachstehend finden Sie die Nachweise, die die Universität Hamburg akzeptiert. Sollten Sie im Besitz eines der nachfolgenden Zeugnisse sein, welches nicht älter als drei Jahre ist, ist eine Kopie mit dem Immatrikulationsantrag oder spätestens bis zu Beginn des Semesters (01.10. eines Jahres für das Wintersemester, 01.04. eines Jahres für das Sommersemester) einzureichen".
Unter den oben genannten möglichen Nachweisen: "[...] - die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, das [sic] an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde (diese Regelung gilt nicht für internationale Gaststudierende mit zeitlich befristetem Studierendenstatus)".
Das heißt, wenn ich heute eine Bescheinigung von der Universität Heidelberg einhole, ist diese demnach aktuell und als Nachweis gültig?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
Isabel
Ich möchte mich für einen Studienplatz (Bachelor Psychologie) an der Universität Hamburg bewerben.
Ich besitze kein deutsches Abitur, sondern eine allgemeine Hochschulreife aus Brasilien. Die entsprechende Überprüfungsdokumentation wurde bereits an die Verwaltung von uni-assist geschickt.
In Brasilien habe ich ein Studium mit dem Hauptfach Deutsch zwischen 2008 und 2011 absolviert.
In Deutschland lebe ich seit 2012, die deutsche Staatsangehöhigkeit habe ich 2018 erworben, im Bereich Übersetzungswissenschaft (Deutsch/Italienisch/Portugiesisch) habe ich an der Uni Heidelberg 2016 einen Master absolviert (die Abschlussarbeit wurde auf Deutsch verfasst) und arbeite als angestellte Fachübersetzerin (Deutsch/Englisch > Portugiesisch) bei Glossa Group GmbH in Hamburg seit 2017.
Vor allem um unnötige Kosten zu vermeiden, möchte ich wissen, ob meine deutschen Kenntnisse ausreichend oder nachweisbedürftig sind.
In der Anleitung für Bewerber*innen aus Deutschland und EU-Staaten (PDF) unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahren.html (Bewerbungsverfahren) steht unter Punkt 1.2.4 Kenntnisse der deutschen Sprache Folgendes: "Nachstehend finden Sie die Nachweise, die die Universität Hamburg akzeptiert. Sollten Sie im Besitz eines der nachfolgenden Zeugnisse sein, welches nicht älter als drei Jahre ist, ist eine Kopie mit dem Immatrikulationsantrag oder spätestens bis zu Beginn des Semesters (01.10. eines Jahres für das Wintersemester, 01.04. eines Jahres für das Sommersemester) einzureichen".
Unter den oben genannten möglichen Nachweisen: "[...] - die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, das [sic] an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde (diese Regelung gilt nicht für internationale Gaststudierende mit zeitlich befristetem Studierendenstatus)".
Das heißt, wenn ich heute eine Bescheinigung von der Universität Heidelberg einhole, ist diese demnach aktuell und als Nachweis gültig?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
Isabel