Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde gerne zum Wintersemester 2021/2022 von der Universität Bielefeld an die Universität Hamburg wechseln. Ich studiere derzeit Lehramt Gym/Ge mit Kernfach Mathematik und Nebenfach Sozialwissenschaften. Wenn man wechselt, werden die bisher erbrachten Studienleistungen erst nach der Immatrikulation angerechnet, allerdings habe ich auch die Information gefunden, dass man bei der Bewerbung bereits Bescheinigungen über diese Leistungen sowohl von der Uni Bielefeld als auch von der Uni Hamburg beifügen muss. Ist das richtig? Und nach welchen Parametern wird entschieden, ob man einen Studienplatz bekommt? Ob Plätze verfügbar sind und wonach noch?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Bubu
Hallo Bubu,
da Sie derzeit einen vergleichbaren Lehramtsstudiengang studieren, können Sie sich an der Uni Hamburg in das höhere Fachsemester sowohl für den "alten" Studiengang Lehramt der Primar und Sekundarstufe I als auch für den "alten" Studiengang Lehramt an Gymnasien bewerben. In beiden Studiengängen werden Ihre Unterrichtsfächer zum WS 2020/21 angeboten. Das Unterrichtsfach Sozialwissenschaften ist hier zulassungsfrei, für das Unterrichtsfach Mathematik werden jedoch nur wenige Plätze in beiden Studiengängen angeboten. Bei einer Bewerbung in das höhere Fachsemester benötigen Sie in der Tat eine Bescheinigung darüber, dass anrechenbare Leistungen vorliegen. Die Bescheinigung(en) benötigen Sie aus allen drei Teilstudiengängen aus den jeweiligen Studienbüros, auch für Erziehungswissenschaft.
Ihre Anlaufstellen finden Sie unter https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... ntral.html
Eine Bewerbung wäre jedoch auch für den neuen Studiengang Lehramt der Sekundarstufe I und II möglich, allerdings hier nur in das erste Fachsemester. Erste Information zum Studiengang finden Sie unter https://www.zlh-hamburg.de/studien-und- ... ml#6911584
Wenn Sie sich in das höhere Fachsemester bewerben, erfolgt eine Zulassung anhand der Abiturnote oder über die jeweilige Durchschnittsnote der drei Teilstudiengänge. Es kann gut ein, dass Sie hierzu Ihre Hochschule bitten müssen, offizielle Durchschnittsnoten in einem Dokument auszuweisen.
Bei einer Bewerbung in das erste Fachsemester, erfolgt die Zulassung über die Note der Hochschulzugangsberechtigung (bspw. das Abitur) oder über die Wartezeit (minus Studiensemester an einer deutschen Hochschule).
Sobald Sie dann in einem der Lehrämter immatrikuliert sind, können Sie sich Ihre bereits erworbene Studienleistungen im zuständigen Studienbüro anerkennen lassen, sofern diese Leistungen vergleichbar sind. Dieses gilt für beide Bewerbungswege.
Mit besten Grüßen,
BK
da Sie derzeit einen vergleichbaren Lehramtsstudiengang studieren, können Sie sich an der Uni Hamburg in das höhere Fachsemester sowohl für den "alten" Studiengang Lehramt der Primar und Sekundarstufe I als auch für den "alten" Studiengang Lehramt an Gymnasien bewerben. In beiden Studiengängen werden Ihre Unterrichtsfächer zum WS 2020/21 angeboten. Das Unterrichtsfach Sozialwissenschaften ist hier zulassungsfrei, für das Unterrichtsfach Mathematik werden jedoch nur wenige Plätze in beiden Studiengängen angeboten. Bei einer Bewerbung in das höhere Fachsemester benötigen Sie in der Tat eine Bescheinigung darüber, dass anrechenbare Leistungen vorliegen. Die Bescheinigung(en) benötigen Sie aus allen drei Teilstudiengängen aus den jeweiligen Studienbüros, auch für Erziehungswissenschaft.
Ihre Anlaufstellen finden Sie unter https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... ntral.html
Eine Bewerbung wäre jedoch auch für den neuen Studiengang Lehramt der Sekundarstufe I und II möglich, allerdings hier nur in das erste Fachsemester. Erste Information zum Studiengang finden Sie unter https://www.zlh-hamburg.de/studien-und- ... ml#6911584
Wenn Sie sich in das höhere Fachsemester bewerben, erfolgt eine Zulassung anhand der Abiturnote oder über die jeweilige Durchschnittsnote der drei Teilstudiengänge. Es kann gut ein, dass Sie hierzu Ihre Hochschule bitten müssen, offizielle Durchschnittsnoten in einem Dokument auszuweisen.
Bei einer Bewerbung in das erste Fachsemester, erfolgt die Zulassung über die Note der Hochschulzugangsberechtigung (bspw. das Abitur) oder über die Wartezeit (minus Studiensemester an einer deutschen Hochschule).
Sobald Sie dann in einem der Lehrämter immatrikuliert sind, können Sie sich Ihre bereits erworbene Studienleistungen im zuständigen Studienbüro anerkennen lassen, sofern diese Leistungen vergleichbar sind. Dieses gilt für beide Bewerbungswege.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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