Bearbeitet Wartesemester nach Erststudium
Hallo,

es besteht ja die Möglichkeit, sich mit der Abschlussnote des Erststudiums statt der von Abitur zu bewerben. Meine Frage ist nun aber, ob in diesem Fall auch nur die Wartesemester ab dem Abschluss des Erststudiums oder auch seit dem Abitur gerechnet werden?

Danke
Re: Wartesemester nach Erststudium
Lieber Moe_Haft,

die Wartezeit wird immer ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der jeweils verwendeten Hochschulzugangsberechtigung berechnet.
Wenn Sie also statt dem Abitur Ihren ersten Studienabschluss als Hochschulzugangsberechtigung verwenden, dann wird die Wartezeit entsprechend ab dem Datum des Abschlusses dieses Studiums berechnet.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Wartesemester nach Erststudium
Danke!
Wenn ich mich dann jedoch mit der Note meines Abiturs (von 2011) bewerbe, wird dann trotzdem die Zeit NACH meinem Studium als Wartesemester gezählt, in denen ich voll berufstätig war?
Re: Wartesemester nach Erststudium
Lieber Moe_Haft,

die Wartezeit wird immer ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der jeweils verwendeten Hochschulzugangsberechtigung bis zu dem Semester, für welches Sie sich bewerben, berechnet. Egal welche Hochschulzugangsberechtigung Sie verwenden, die Wartesemester wird immer gleich berechnet.

Sie nehmen die Anzahl der vollen Wartehalbjahre seit dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung und ziehen davon alle Halbjahre ab, in denen Sie an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben waren.

Die Zeit nach Ihrem Studienabschluss, sofern Sie in diesem Zeitraum nicht an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben waren, zählt also als Wartezeit.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Webseite zum Thema Numerus clausus.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten