Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte mich gerne zum WS 20/21 auf den BA für Lehramt in Englisch und Spanisch der Sekundarstufe I und II bewerben. Meinen Schulabschluss habe ich in El Salvador auf einer bilingualen Schule (englisch/spanisch) gemacht. Meinen Abschluss habe ich bereits durch uni-assist bewerten lassen und ich habe in diesem Semester das Studienkolleg in Hamburg abgeschlossen.
Nach den mir vorliegenden Informationen benötige ich auf Grund meines Schulabschluss und meiner salvadorianischen Staatsangehörigkeit keinen Sprachnachweis für Spanisch. Bezüglich eines Nachweises für Englisch bin ich mir jedoch unsicher. In einem anderen Forumsbeitrag habe ich gelesen, dass nach der Umstellung des Lehramtstudiums zum WS 20/21 ein Sprachnachweis für die Sekundarstufe I und II notwendig ist. Im Studienkolleg habe ich Englisch mit der Note "sehr gut" für das Sprachniveau B1 und mit "gut" für das Sprachniveau B2 abgeschlossen. Reicht das als Äquivalent zum Nachweis englischer Sprachkompetenz durch Abiturnote von 11 Punkten im Fach Englisch auf erhöhtem Niveau bzw. 11 Punkten im Leistungskurs Englisch oder 13 Punkten im Fach Englisch auf grundlegendem Niveau? Oder muss ich eines der gelisteten Sprachzertifikate nachweisen?
Des Weiteren habe ich eine Frage zu meiner persönlichen Bewerbung. Ich besitze neben der salvadorianischen Staatsangehörigkeit auch die italienische Staatsangehörigkeit. Bin ich dadurch verpflichtet mich als EU Bürgerin zu bewerben, obwohl mein Schulabschluss aus einem Nicht-EU Land kommt und ich auch eine Nicht-EU Staatsangehörigkeit besitze? Oder steht es mir frei, welchen Bewerbungsweg ich wähle? Falls dies der Fall ist, könnten sie mir sagen, ob man sagen kann, dass einer der beiden Wege meine Chancen einen Studienplatz zu erhalten erhöhen (z.B. durch einen niedrigeren NC für die jeweilige Gruppe?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
K.F.P. Tinetti
Liebe K.F.P. Tinetti,
1) Die Sprachanforderungen für das Unterrichtsfach Spanisch bei einem Studium des ab dem Wintersemesters 2020/21 eingeführten Bachelorstudiengangs Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) sind vor Kurzem durch entsprechende Satzungsänderung veröffentlicht worden. Der relevante Absatz lautet wie folgt:
2) Für das Unterrichtsfach Englisch ist der folgende Absatz aus der Änderung der Zugangssatzung einschlägig:
3) Weil Sie mit der italienischen Staatsangehörigkeit eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der EU haben, bewerben Sie sich in der gleichen Quote wie auch deutsche Bewerber*innen, da Sie diesen gleichgestellt sind. Die Nicht-EU-Quote ist lediglich für Bewerber*innen vorgesehen, die keine EU-Staatsangehörigkeit haben und auch nach keinem der anderen Kriterien deutschen Bewerber*innen gleichgestellt sind (siehe § 6 Universitäts-Zulassungssatzung - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... izs-12.pdf).
Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
1) Die Sprachanforderungen für das Unterrichtsfach Spanisch bei einem Studium des ab dem Wintersemesters 2020/21 eingeführten Bachelorstudiengangs Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) sind vor Kurzem durch entsprechende Satzungsänderung veröffentlicht worden. Der relevante Absatz lautet wie folgt:
Ein Nachweis der Sprachkenntnisse im Unterrichtsfach Spanisch über die Staatsangehörigkeit ist nicht möglich.7. Unter § 1 „Zugangsvoraussetzungen A. Bachelorstudiengänge / Bachelorteilstudiengänge“ erhält Nr. 8 „Spanisch“ folgende Fassung:
„Für das Fach Spanisch als Hauptfach, Nebenfach und Unterrichtsfach in den Lehramtsstudiengängen LASek [Hervorhebung T.W.] und LAB besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung:
Nachweis spanischer Sprachkompetenz durch:Wurde Spanisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so reicht als Nachweis eine einfache Zeugniskopie.“
- eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule über 300 Unterrichts-stunden oder
- die Vorlage von Zeugnissen über eine 300 Unterrichtsstunden entsprechende Anzahl von Schuljahren oder
- ein Zertifikat DELE Nivel Inicial (Instituto Cervantes) oder
- ein Zertifikat SIELE GLOBAL: Nivel B1.
(siehe S.3f - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -gw-21.pdf)
2) Für das Unterrichtsfach Englisch ist der folgende Absatz aus der Änderung der Zugangssatzung einschlägig:
Ein Nachweis über Prüfungen, die Sie am Studienkolleg abgelegt haben, ist nicht möglich.1. Unter § 1 „Zugangsvoraussetzungen A. Bachelorstudiengänge / Bachelorteilstudiengänge“ erhält Nr. 1 „Englisch“ folgende Fassung:
„Für das Fach Englisch in den Lehramtsstudiengängen LAGS, LASek [Hervorhebung T.W.], LAS mit den Profilbildungen Grundschule (LAS-G) und Sekundarstufe (LAS-Sek) sowie LAB besteht folgende besondere Zugangsvoraussetzung:
Nachweis englischer Sprachkompetenz durch Abiturnote von 11 Punkten im Fach Englisch auf erhöhtem Niveau bzw. 11 Punkten im Leistungskurs Englisch oder 13 Punkten im Fach Englisch auf grundlegendem Niveau oder einen der nachfolgenden Tests auf dem jeweils angegebenen Niveau:(siehe S.2 - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -gw-21.pdf)
- CEFR B2+
- TOEFL iBT 90 Punkte
- IELTS 6.5 Academic Module
- CAE grade A
- CPE grade A, B oder C.”
3) Weil Sie mit der italienischen Staatsangehörigkeit eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der EU haben, bewerben Sie sich in der gleichen Quote wie auch deutsche Bewerber*innen, da Sie diesen gleichgestellt sind. Die Nicht-EU-Quote ist lediglich für Bewerber*innen vorgesehen, die keine EU-Staatsangehörigkeit haben und auch nach keinem der anderen Kriterien deutschen Bewerber*innen gleichgestellt sind (siehe § 6 Universitäts-Zulassungssatzung - https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... izs-12.pdf).
Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Lieber Thomas Walter,
ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen, da ich nie wieder geantwortet habe. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Natürlich habe ich weitere Fragen
aber ich muss zuerst zur Recht kommen, damit ich die Frage genau stellen kann.
Nochmal vielen lieben Dank!
Beste Grüße
Fiorella
ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen, da ich nie wieder geantwortet habe. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Natürlich habe ich weitere Fragen
Nochmal vielen lieben Dank!
Beste Grüße
Fiorella