Sehr geehrte Damen und Herren,
genügt es für den Sprachnachweis für das Studienfach Englisch im Rahmen der neuen Lehramtsstudiengänge ab WiSe 20/21, wenn die erforderliche Note in einem der Halbjahreszeugnisse der Oberstufe erreicht wurde und als solche im Abiturzeugnis aufgeführt ist (wenn Englisch also kein Prüfungsfach im Abitur war)?
Vielen Dank und beste Grüße!
Hallo sonne20,
ja, Sie müssen die erforderliche Note nur einmal in der Oberstufe erreicht haben.
Der Mindestnotenwert von 11 bzw. 13 Punkten bezieht sich auf das gesamte Abiturzeugnis, diese Note kann also entweder in einer der 4 Halbjahresnoten oder in der Abiturprüfung erreicht worden sein. Dabei muss das Fach Englisch nicht Teil der Abiturprüfung gewesen sein.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html
Mit besten Grüßen,
BK
ja, Sie müssen die erforderliche Note nur einmal in der Oberstufe erreicht haben.
Der Mindestnotenwert von 11 bzw. 13 Punkten bezieht sich auf das gesamte Abiturzeugnis, diese Note kann also entweder in einer der 4 Halbjahresnoten oder in der Abiturprüfung erreicht worden sein. Dabei muss das Fach Englisch nicht Teil der Abiturprüfung gewesen sein.
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Mit besten Grüßen,
BK
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Campus-Center
Universität Hamburg
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