Hallo,
ich werde dieses Semester mein Sportstudium an der DSHS Köln abschließen und möchte ab dem WiSE 20/21 Grundschullehramt in Hamburg studieren.
Da ich zum Zeitpunkt der Bewerbung keine Bachelornote eingetragen haben werde, ist meine Frage, ob das angestrebte Lehramtsstudium als Zweitstudium zählt und ich mich demnach auf ein Zweitstudium bewerben muss oder normal für ein Erststudium?
Und habe ich es richtig verstanden, dass nach einem Studium der Sport- oder Bewegungswissenschaften an einer anderen Hochschule (in meinem Fall DSHS Köln) keine Sporteignungsprüfung mehr abgelegt werden muss und ich bei der Bewerbung den Nachweis der bestandenen Sporteignungsprüfung meiner vorherigen Universität anfügen muss?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
J. Luh
Hallo jluh,
wenn Sie Ihr Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht angeschlossen haben, handelt es sich bei Ihrer Bewerbung nicht um ein Zweitstudium. Das spielt aber für die Uni Hamburg auch keine Rolle, da Zweitstudiumbewerber nicht "besonders" im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden (Ausnahme: medizinische Studiengänge und Pharmazie). Sie bewerben sich ganz regulär in das erste Fachsemester wie auch alle anderen Bewerber*innen, die noch nicht studiert haben. Sollten Sie Ihr Studium noch vor Bewerbungsfristende abschließen und auch das Datum Ihres Abschlusszeugnisses innerhalb der Bewerbungsfrist liegt, hätten Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich auch mit dieser Note für den neuen Studiengang zu bewerben, aber nur dann.
Hochschulwechsler mit erfolgreichem Studienverlauf (und die bereits eine Eignungsprüfung erfolgreich abgelegt haben,) sind von der Eignungsprüfung befreit. Sie bewerben sich online über das Bewerberportal STiNE, es müssen keine Dokumente hochgeladen werden. Erst zur Immatrikulation werden Ihre in der Online-Bewerbung gemachten Angaben überprüft. Welche Unterlagen Sie zur Immatrikulation einreichen müssen, finden Sie in der Checkliste unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html, die Ihnen zu Beginn der Bewerbungsfrist ab dem 1. Juli zur Verfügung stehen wird.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Sie Ihr Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht angeschlossen haben, handelt es sich bei Ihrer Bewerbung nicht um ein Zweitstudium. Das spielt aber für die Uni Hamburg auch keine Rolle, da Zweitstudiumbewerber nicht "besonders" im Zulassungsverfahren berücksichtigt werden (Ausnahme: medizinische Studiengänge und Pharmazie). Sie bewerben sich ganz regulär in das erste Fachsemester wie auch alle anderen Bewerber*innen, die noch nicht studiert haben. Sollten Sie Ihr Studium noch vor Bewerbungsfristende abschließen und auch das Datum Ihres Abschlusszeugnisses innerhalb der Bewerbungsfrist liegt, hätten Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich auch mit dieser Note für den neuen Studiengang zu bewerben, aber nur dann.
Hochschulwechsler mit erfolgreichem Studienverlauf (und die bereits eine Eignungsprüfung erfolgreich abgelegt haben,) sind von der Eignungsprüfung befreit. Sie bewerben sich online über das Bewerberportal STiNE, es müssen keine Dokumente hochgeladen werden. Erst zur Immatrikulation werden Ihre in der Online-Bewerbung gemachten Angaben überprüft. Welche Unterlagen Sie zur Immatrikulation einreichen müssen, finden Sie in der Checkliste unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html, die Ihnen zu Beginn der Bewerbungsfrist ab dem 1. Juli zur Verfügung stehen wird.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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