Guten Tag,
ich schließe gerade mein Jurastudium mit dem 1. Staatsexamen ab und möchte mich für den Master Internationale Kriminologie bewerben. Dazu habe ich zwei Fragen:
1. Im Bewerbungsformular soll die Note des ersten Studienabschlusses angegeben werden. Die Benotung im juristischen Staatsexamen erfolgt aber nicht auf der sonst üblichen Skala. Wie soll ich dabei vorgehen?
2. Ich habe bereits die Noten für den staatlichen Teil der Prüfung und einen Teil der universitären Prüfung, für den zweiten Teil der universitären Prüfung liegt mir jedoch noch keine Note vor und damit ist vor Ende der Bewerbungsfrist auch nicht zu rechnen. Meine Studienleistungen zählen allerdings nicht in die Examensnote, ein Transcript of Records gibt es daher nicht bzw. hätte es keinen Zusammenhang zur Endnote. Soll ich dann das Zeugnis der Staatsprüfung + die Bescheinigung über die Note des einen Teils der universitären Note einreichen?
Vielen Dank!
Hallo ch.ko,
am besten wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an den Fachbereich. Den Kontakt finden Sie am Ende des folgenden Dokuments: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf
Mit besten Grüßen,
BK
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Mit besten Grüßen,
BK
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