Berufstätigkeit und Studium
Verfasst: So 14. Jun 2020, 14:53
Hallo zusammen,
nachdem ich bereits an der FH erfolgreich studiert und mehrere Jahre gearbeitet habe, möchte ich gern zum Wintersemester wieder studieren und mich in eine andere Richtung entwickeln. Nun habe ich einige Fragen bezüglich Studium und Berufstätigkeit, sodass ich weiß, wie ich mich an der Uni und im Job bewerben kann/soll.
Teilzeit/Werkstudent:
Ist es wichtig für den Studentenstatus, ob ich als Werkstudent oder in Teilzeit angestellt bin? Also wenn ich offiziell über die Firma versichert bin und Abgaben zahle, muss ich dann ein Teilzeitstudium beantragen, wenn ich nicht mehr als 15-20 Wochenstunden arbeite? D.h. für mich im Umkehrschluss, dass ich nur ein Vollzeitstudium aufnehmen darf, wenn ich als Werkstudent angestellt bin.
Teilzeitstudium:
Kann ich im Nachhinein auf ein Teilzeitstudium gehen, auch wenn ich mich bereits erfolgreich auf ein Vollzeitstudienplatz beworben habe? (Mein Arbeitgeber unterstützt mein Studienvorhaben nicht und ich suche nach einer neuen Tätigkeit ergänzend zum Studium. Dazu müsste ich wissen, auf welche Stellen ich mich bewerben kann, wenn ich Vollzeit- oder Teilzeit studiere)
Selbstständigkeit:
Wenn ich beschließe im Studium mich beruflich selbstständig zu machen, geht dies ohne weiteres? Unter Einhaltung der zugelassenen 20 Wochenstunden? Muss man hierfür Nachweise erbringen?
Vielen Dank für die Hilfe oder ggf. Hinweise auf Stellen, an die ich mich mit diesen Fragen wenden kann.
Herzliche Grüße
Lydia
nachdem ich bereits an der FH erfolgreich studiert und mehrere Jahre gearbeitet habe, möchte ich gern zum Wintersemester wieder studieren und mich in eine andere Richtung entwickeln. Nun habe ich einige Fragen bezüglich Studium und Berufstätigkeit, sodass ich weiß, wie ich mich an der Uni und im Job bewerben kann/soll.
Teilzeit/Werkstudent:
Ist es wichtig für den Studentenstatus, ob ich als Werkstudent oder in Teilzeit angestellt bin? Also wenn ich offiziell über die Firma versichert bin und Abgaben zahle, muss ich dann ein Teilzeitstudium beantragen, wenn ich nicht mehr als 15-20 Wochenstunden arbeite? D.h. für mich im Umkehrschluss, dass ich nur ein Vollzeitstudium aufnehmen darf, wenn ich als Werkstudent angestellt bin.
Teilzeitstudium:
Kann ich im Nachhinein auf ein Teilzeitstudium gehen, auch wenn ich mich bereits erfolgreich auf ein Vollzeitstudienplatz beworben habe? (Mein Arbeitgeber unterstützt mein Studienvorhaben nicht und ich suche nach einer neuen Tätigkeit ergänzend zum Studium. Dazu müsste ich wissen, auf welche Stellen ich mich bewerben kann, wenn ich Vollzeit- oder Teilzeit studiere)
Selbstständigkeit:
Wenn ich beschließe im Studium mich beruflich selbstständig zu machen, geht dies ohne weiteres? Unter Einhaltung der zugelassenen 20 Wochenstunden? Muss man hierfür Nachweise erbringen?
Vielen Dank für die Hilfe oder ggf. Hinweise auf Stellen, an die ich mich mit diesen Fragen wenden kann.
Herzliche Grüße
Lydia