Hallo zusammen,
ich möchte mein Studium der Soziologie zum Wintersemester 2016/2017 wieder aufnehmen.
Dabei hat sich die Frage ergeben, mit welchem Dokument das Fortbestehen von Prüfungsanspruch
nachgewiesen werden kann.
Geht dies aus dem Transcript of records hervor, oder benötige ich dafür ein gesondertes Dokument?
Falls dem so ist, wie genau wird denn dann das Dokument bezeichnet, das ich anfordern muss?
Ich hoffe, dass mir diese Frage hier beantwortet werden kann.
LG
Liebe Johanna91,
Um Ihre Frage beantworten zu können, benötige ich erst noch ein paar Informationen. Und zwar müsste ich wissen, ob Sie Ihr Studium an der Uni Hamburg oder an einer anderen Hochschule wieder aufnehmen möchten. Hilfreich wäre es auch, zu wissen, welche Stelle das betreffende Dokument von Ihnen fordert.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Um Ihre Frage beantworten zu können, benötige ich erst noch ein paar Informationen. Und zwar müsste ich wissen, ob Sie Ihr Studium an der Uni Hamburg oder an einer anderen Hochschule wieder aufnehmen möchten. Hilfreich wäre es auch, zu wissen, welche Stelle das betreffende Dokument von Ihnen fordert.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo,
ja, ich würde das Studium gerne an der Uni Hamburg fortsetzen.
Das Dokument hat noch keine bestimmte Stelle angefordert, über Email Kontakt mit der Fachstudienberatung
habe ich jedoch die Info erhalten, dass um das Studium wieder aufnehmen zu können noch Prüfungsanspruch
bestehen muss.
Daher nahm ich an, dass ich den Prüfungsanspruch in irgendeiner Form nachweisen muss.
LG
ja, ich würde das Studium gerne an der Uni Hamburg fortsetzen.
Das Dokument hat noch keine bestimmte Stelle angefordert, über Email Kontakt mit der Fachstudienberatung
habe ich jedoch die Info erhalten, dass um das Studium wieder aufnehmen zu können noch Prüfungsanspruch
bestehen muss.
Daher nahm ich an, dass ich den Prüfungsanspruch in irgendeiner Form nachweisen muss.
LG
Hallo Johanna91,
unter anderem benötigen Sie für den Antrag auf Wiedereinschreibung die sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" aus dem zuständigen Fachbereich, die bestätigt, dass es keine prüfungsrechtlichen Probleme bei der Wiederaufnahme gibt. Das Transcript of Records ist leider nicht ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Bewerbung und Zulassung
unter anderem benötigen Sie für den Antrag auf Wiedereinschreibung die sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" aus dem zuständigen Fachbereich, die bestätigt, dass es keine prüfungsrechtlichen Probleme bei der Wiederaufnahme gibt. Das Transcript of Records ist leider nicht ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team Bewerbung und Zulassung
Mit freundlichen Grüßen,
Team Bewerbung und Zulassung
Universität Hamburg
Service für Studierende
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Fax: 040-42838-4486
Team Bewerbung und Zulassung
Universität Hamburg
Service für Studierende
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Fax: 040-42838-4486