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Was passiert wenn man den Semesterbeitrag im ersten Semester nicht bezahlt hat?

Verfasst: Mo 15. Jun 2020, 19:14
von KarlViktor
Guten Tag,

ich habe mich für das jetzige Sommersemester in Sozialökonomie angemeldet, den Zulassungsbescheid abgegeben, den Semesterbeitrag aber nie bezahlt. Damit müsste ich doch eigentlich auch nicht an der Uni HH immatrikuliert worden sein oder? Da ich keine Post mehr bekommen habe, weiß ich nicht genau, was für einen Status ich habe.

Beste Grüße und vielen Dank für eine Antwort.

Re: Was passiert wenn man den Semesterbeitrag im ersten Semester nicht bezahlt hat?

Verfasst: Mo 15. Jun 2020, 20:44
von Campus-Center - BK
Hallo KarlViktor,

haben Sie auch keine vorläufigen Semesterunterlagen erhalten? Diese werden versendet auch wenn der Semesterbeitrag noch nicht überwiesen wurde. Anhand Ihrer E-Mail-Adresse konnte ich Sie im System finden und sehen, dass für die endgültige Einschreibung der Nachweis über Ihre Krankenversicherung fehlt. Der Grund, warum Sie noch nicht endgültig immatrikuliert worden sind. Wenn Sie den Nachweis nicht nachreichen und den Semesterbeitrag nicht überweisen, verlieren Sie den Studienplatz.

Mit besten Grüßen,
BK

Re: Was passiert wenn man den Semesterbeitrag im ersten Semester nicht bezahlt hat?

Verfasst: Mi 17. Jun 2020, 10:22
von KarlViktor
Guten Tag!

Vielen Dank für die Antwort.
Ich frage mich aber ob ich jetzt im Moment an der Uni HH immatrikuliert bin.
Also kann ich mit jetzt bedenkenlos für das Wintersemester neu bewerben (an einer anderen Uni) oder muss ich mich zuerst ordentlich an der Uni Hamburg exmatrikulieren?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Beste Grüße,

Re: Was passiert wenn man den Semesterbeitrag im ersten Semester nicht bezahlt hat?

Verfasst: Fr 3. Jul 2020, 19:43
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo KarlViktor,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. In der Regel müssen Sie sich für eine Bewerbung nicht exmatrikulieren. Erst wenn Sie sich an einer anderen Hochschule einschreiben möchten, ist eine Exmatrikulation erforderlich.

Wenn Sie aber nur vorläufig immatrikuliert waren, ist eine Exmatrikulation gar nicht erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling