Liebes CC-Forum-Team,
ich bin ab Oktober im 3. Semester Rechtswissenschaften und würde gern noch einen Master in Philosophie machen (habe bereits CPs von einer früheren Einschreibung an einer anderen Universität).
Welches Prozedere muss ich nun befolgen, damit ich mich für den Philosophie-Master erfolgreich bewerbe und nicht abgelehnt werde, weil ich bereits im Rechtswissenschaftsstudium eingeschrieben bin. Denn ich würde nur ungern abgelehnt, da die Fertigstellung des Masters auf meiner Prioritätenliste weiter oben steht.
Danke im Voraus!
Liebe*r doppelstud3nt,
Sie müssten zur Bewerbung einen Antrag auf Doppelstudium stellen, wenn Sie bereits in einem Studiengang immatrikuliert sind und sich für einen weiteren Studiengang an der Universität Hamburg bewerben.
Sie finden das entsprechende Antragsformular innerhalb des Bewerbungsformulars für den neuen Studiengang in STiNE. Ansonsten handelt es sich um eine reguläre Bewerbung für einen Masterstudiengang der Universität Hamburg.
Bitte lesen Sie sich die Regelungen bezüglich der Voraussetzungen, Ausnahmen und erforderlichen Nachweise für einen solchen Antrag auf Doppelstudium auf unserer Webseite durch. Sollten Sie anschließend noch Rückfragen haben, werde ich Ihnen diese natürlich gerne beantworten.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Sie müssten zur Bewerbung einen Antrag auf Doppelstudium stellen, wenn Sie bereits in einem Studiengang immatrikuliert sind und sich für einen weiteren Studiengang an der Universität Hamburg bewerben.
Sie finden das entsprechende Antragsformular innerhalb des Bewerbungsformulars für den neuen Studiengang in STiNE. Ansonsten handelt es sich um eine reguläre Bewerbung für einen Masterstudiengang der Universität Hamburg.
Bitte lesen Sie sich die Regelungen bezüglich der Voraussetzungen, Ausnahmen und erforderlichen Nachweise für einen solchen Antrag auf Doppelstudium auf unserer Webseite durch. Sollten Sie anschließend noch Rückfragen haben, werde ich Ihnen diese natürlich gerne beantworten.
Liebe Grüße
Thomas Walter
Lieber Herr Walter,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Nach Absprache mit den Verantwortlichen beider Fakultäten wurde mir die Bestätigung in Aussicht gestellt, dass dies organisatorisch möglich ist.
Sollte widererwartend nun der Fall eintreten, dass ich von einer oder beiden Fakultäten diese Bestätigung nicht erhalte, so hätte bei mir die Beendigung des Masterstudienganges Priorität.
Dies würde bedeuten, dass ich mich aus dem rechtswissenschaftlichen Studiengang exmatrikulieren und für den Masterstudiengang Philosophie (dann ohne Antrag auf Doppelstudium) bewerben müsste.
Nach meinem Kenntnisstand würde dies so funktionieren, dass ich über Stine einen Antrag auf Exmatrikulation stellen würde, der ca. 3 Tage in Anspruch nähme. Danach könnte ich mich für den Masterstudiengang, ohne Antrag auf Doppelstudium bewerben.
Wären Sie so freundlich, mir noch einmal die Rückmeldung für dieses Szenario zu geben, ob ich hier richtig liege?
Edit: Können Sie auch eine Auskunft über die Erfolgsaussichten eines solchen Bewerbungsanliegens (bei Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen) Informationen geben? Sollte beispielsweise solch ein Begehren in der Regel abgelehnt werden, würde ich mir womöglich eher überlegen, die Exmatrikulation + die Bewerbung für den Master einzureichen.
Vielen Dank.
vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Nach Absprache mit den Verantwortlichen beider Fakultäten wurde mir die Bestätigung in Aussicht gestellt, dass dies organisatorisch möglich ist.
Sollte widererwartend nun der Fall eintreten, dass ich von einer oder beiden Fakultäten diese Bestätigung nicht erhalte, so hätte bei mir die Beendigung des Masterstudienganges Priorität.
Dies würde bedeuten, dass ich mich aus dem rechtswissenschaftlichen Studiengang exmatrikulieren und für den Masterstudiengang Philosophie (dann ohne Antrag auf Doppelstudium) bewerben müsste.
Nach meinem Kenntnisstand würde dies so funktionieren, dass ich über Stine einen Antrag auf Exmatrikulation stellen würde, der ca. 3 Tage in Anspruch nähme. Danach könnte ich mich für den Masterstudiengang, ohne Antrag auf Doppelstudium bewerben.
Wären Sie so freundlich, mir noch einmal die Rückmeldung für dieses Szenario zu geben, ob ich hier richtig liege?
Edit: Können Sie auch eine Auskunft über die Erfolgsaussichten eines solchen Bewerbungsanliegens (bei Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen) Informationen geben? Sollte beispielsweise solch ein Begehren in der Regel abgelehnt werden, würde ich mir womöglich eher überlegen, die Exmatrikulation + die Bewerbung für den Master einzureichen.
Vielen Dank.
Liebe*r doppelstud3nt,
ich würde folgende Vorgehensweise empfehlen. Zunächst versuchen Sie die erforderlichen Bestätigungen der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten zu erhalten.
1) Wenn Sie diese bis zum 15.07.2020 haben, dann Bewerben Sie sich für den Studiengang mit Doppelstudiumsantrag.
2) Wenn Sie diese nicht erhalten, dann ist ein Antrag auf Doppelstudium nicht möglich, da die Nachweise innerhalb der Bewerbungsfrist im Antragsformular für das Doppelstudium in STiNE hochgeladen werden müssen. In diesem Fall bewerben Sie sich reguläre als Fachwechsler*in auf den Studiengang. Sollten Sie dann eine Zulassung erhalten und sich für den Studiengang fristgerecht immatrikulieren, dann werden Sie von uns nach Abschluss des Immatrikulationsprozesses automatisch in den neuen Studiengang umgeschrieben, d.h. aus dem alten Studiengang exmatrikuliert und in den neuen Studiengang immatrikuliert.
Sie müssen sich also in keinem der beiden Szenarien selbstständig exmatrikulieren.
Zu den generellen Erfolgsaussichten einer Bewerbung für den gewünschten Studiengang müssten Sie sich bitte direkt beim zuständigen Fachbereich erkundigen.
Ein Antrag auf Doppelstudium wird, wenn die geforderten Nachweise vorliegen, in der Regel bewilligt.
Liebe Grüße
Thomas Walter
ich würde folgende Vorgehensweise empfehlen. Zunächst versuchen Sie die erforderlichen Bestätigungen der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten zu erhalten.
1) Wenn Sie diese bis zum 15.07.2020 haben, dann Bewerben Sie sich für den Studiengang mit Doppelstudiumsantrag.
2) Wenn Sie diese nicht erhalten, dann ist ein Antrag auf Doppelstudium nicht möglich, da die Nachweise innerhalb der Bewerbungsfrist im Antragsformular für das Doppelstudium in STiNE hochgeladen werden müssen. In diesem Fall bewerben Sie sich reguläre als Fachwechsler*in auf den Studiengang. Sollten Sie dann eine Zulassung erhalten und sich für den Studiengang fristgerecht immatrikulieren, dann werden Sie von uns nach Abschluss des Immatrikulationsprozesses automatisch in den neuen Studiengang umgeschrieben, d.h. aus dem alten Studiengang exmatrikuliert und in den neuen Studiengang immatrikuliert.
Sie müssen sich also in keinem der beiden Szenarien selbstständig exmatrikulieren.
Zu den generellen Erfolgsaussichten einer Bewerbung für den gewünschten Studiengang müssten Sie sich bitte direkt beim zuständigen Fachbereich erkundigen.
Ein Antrag auf Doppelstudium wird, wenn die geforderten Nachweise vorliegen, in der Regel bewilligt.
Liebe Grüße
Thomas Walter