Hallo,
inwiefern lässt sich einschätzen, ob ein Modul, in welchem man vorher entgültig durchgefallen ist auch für einen neuen Studiengang relevant ist? In meinem Fall haben beide Module unterschiedliche Namen, einen unterschiedlichen "ECTS- Wert" und nach Modulbeschreibung nur teilweise Überschneidungen.
Schonmal vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Lieber HansM90 ,
sollte die Prüfung, die Sie endgültig nicht bestanden haben, aus dem Bereich Ihres neuen, angestrebten Studiengangs sein, ist zur Immatrikulation eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des neuen Fachbereichs der Universität Hamburg erforderlich. Da Sie selbst schon festgestellt haben, dass es zumindest "teilweise Überschneidungen" gibt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Ihrem Fall erforderlich.
Der Fachbereich wird prüfen, ob die endgültig nicht bestandene Prüfung für Ihren neuen Studiengang relevant ist und das Ergebnis dieser Prüfung in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung festhalten. Um diese Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das zuständige Studienbüro des Fachbereichs.
Liebe Grüße
Thomas Walter
sollte die Prüfung, die Sie endgültig nicht bestanden haben, aus dem Bereich Ihres neuen, angestrebten Studiengangs sein, ist zur Immatrikulation eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des neuen Fachbereichs der Universität Hamburg erforderlich. Da Sie selbst schon festgestellt haben, dass es zumindest "teilweise Überschneidungen" gibt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Ihrem Fall erforderlich.
Der Fachbereich wird prüfen, ob die endgültig nicht bestandene Prüfung für Ihren neuen Studiengang relevant ist und das Ergebnis dieser Prüfung in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung festhalten. Um diese Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das zuständige Studienbüro des Fachbereichs.
Liebe Grüße
Thomas Walter