Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich für den Master PEP (Politics, Economics, Philosophy) beworben. Hier habe ich noch keinen Studienplatz erhalten, stehe aber auf einem aussichtsreichen Nachrückerplatz. Dieser Studiengang hat ja bekanntermaßen andere (=frühere) Bewerbungsfristen als die meisten restlichen Master an Ihrer Uni.
Da ich weiß, dass man sich an der Uni Hamburg nur für einen Masterstudiengang bewerben darf, stehe ich nun vor einer Problematik. Zum einen weiß ich nicht, ob ich noch einen Platz im PEP-Master erhalte, zum anderen laufen nun auch langsam die Bewerbungsfristen für andere Studiengänge ab. Gerne würde ich mich daher noch für Politikwissenschaft bewerben, weiß aber nicht ob dies zulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Ristau
Lieber Christian Ristau,
eine Bewerbung für einen anderen Masterstudiengang zum Wintersemester 2020/21 ist nur dann möglich, wenn Sie Ihre erste Masterbewerbung zurückziehen.
Dazu müssten Sie uns bitte über unser Kontaktformular anschreiben und bestätigen, dass Sie (1.) keinen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingereicht haben und dies auch nicht tun werden und dass Sie (2.) wissen, dass Sie durch das Zurückziehen der Bewerbung nicht mehr an einem eventuell stattfindenden Nachrückverfahren teilnehmen werden.
Ich würde Ihnen raten, nicht bis zum letzten Tag der Bewerbungsphase für die Masterstudiengänge (01.06.2020-15.07.2020) zu warten, falls Sie dies planen, da die Bearbeitung Ihrer Anfrage und das Zurückziehen der Bewerbung natürlich etwas Zeit benötigen. Wir bearbeiten solche Anfrage natürlich in den Tagen vor dem Ende der Bewerbungsphase priorisiert. Es gibt allerdings keine Garantie, dass dies noch klappt, wenn Sie uns beispielsweise erst am 15.07.2020 über den Wunsch, die erste Bewerbung zurückzuziehen, informieren.
Liebe Grüße
Thomas Walter
eine Bewerbung für einen anderen Masterstudiengang zum Wintersemester 2020/21 ist nur dann möglich, wenn Sie Ihre erste Masterbewerbung zurückziehen.
Dazu müssten Sie uns bitte über unser Kontaktformular anschreiben und bestätigen, dass Sie (1.) keinen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingereicht haben und dies auch nicht tun werden und dass Sie (2.) wissen, dass Sie durch das Zurückziehen der Bewerbung nicht mehr an einem eventuell stattfindenden Nachrückverfahren teilnehmen werden.
Ich würde Ihnen raten, nicht bis zum letzten Tag der Bewerbungsphase für die Masterstudiengänge (01.06.2020-15.07.2020) zu warten, falls Sie dies planen, da die Bearbeitung Ihrer Anfrage und das Zurückziehen der Bewerbung natürlich etwas Zeit benötigen. Wir bearbeiten solche Anfrage natürlich in den Tagen vor dem Ende der Bewerbungsphase priorisiert. Es gibt allerdings keine Garantie, dass dies noch klappt, wenn Sie uns beispielsweise erst am 15.07.2020 über den Wunsch, die erste Bewerbung zurückzuziehen, informieren.
Liebe Grüße
Thomas Walter