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Studiengangswechsel von Psychologie zu Sonderpädagogik

Verfasst: Do 25. Jun 2020, 11:09
von FWP
Hallo liebes Team, ich studiere momentan im 3. Master-Semester Psychologie an der UHH.
Ich möchte gerne in das Lehramt Sonderpädagogik wechseln mit Schwerpunkt Hören.
Gründe hierfür sind Behinderungsbedingt, ich bin ertaubt.
Mir fällt es allerdings schwer einzuschätzen, wie anstrengend ein erneutes Studium mit meiner Behinderung wird etc...
Frage 1: Für den Fall, dass ich nach einigen Semestern merke, dass es doch zu anstrengend wird- besteht die Möglichkeit den Psychologie Master dann noch zu beenden? Ich müsste mich wahrscheinlich für ein höheres Fachsemester neu bewerben und mir meine bereits geleisteten Module anerkennen lassen?
Frage 2: Besteht die Möglichkeit in Psychologie sogar immatrikuliert zu bleiben und zwei Studiengänge zu studieren? Bis zu meinem Master Abschluss benötige ich noch 3 weitere Semester ab WS20/21. (habe aber nur noch wenige Module zu absolvieren, der Zeitfaktor ergibt sich daraus, dass sie jeweils nur ab WS20 für 2 Semester angeboten werden)
Frage 3: Kann ich mich erneut für den Sonderpädagogik Bachelor mit Härtefall bewerben? (Wurde bereits mit Härtefall zum Psychologie Bachelor und Master zugelassen)
Frage 4: Das Sopäd Studium würde als Zweitstudium gelten. Bleiben die Kosten, Semesterbeitrag etc die gleichen?
Vielen Dank für eine Rückmeldung und viele Grüße!

Re: Studiengangswechsel von Psychologie zu Sonderpädagogik

Verfasst: Fr 26. Jun 2020, 18:16
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe*r FWP,

ich werde die Fragen der Reihe nach beantworten.

Frage 1: Für den Fall, dass ich nach einigen Semestern merke, dass es doch zu anstrengend wird- besteht die Möglichkeit den Psychologie Master dann noch zu beenden? Ich müsste mich wahrscheinlich für ein höheres Fachsemester neu bewerben und mir meine bereits geleisteten Module anerkennen lassen?

Für die Masterstudiengänge der Universität Hamburg kann man sich grundsätzlich nur ins erste Fachsemester bewerben. Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester, so wie sie für die grundständigen Studiengänge (i.e. Bachelor, Staatsexamen) möglich ist, ist nicht vorgesehen.
Sie müssten sich also in diesem Fall erneut für den M.Sc. Psychologie bewerben und eine Zulassung im regulären Bewerbungsverfahren erhalten. Vorhandene Studien- und Prüfungsleistungen werden Ihnen dann, nach Abschluss der Immatrikulation direkt am Institut für Psychologie anerkannt. Bitte wenden Sie sich hierfür nach der Immatrikulation an das zuständige Studien- und Prüfungsbüro des Instituts für Psychologie.

Frage 2: Besteht die Möglichkeit in Psychologie sogar immatrikuliert zu bleiben und zwei Studiengänge zu studieren? Bis zu meinem Master Abschluss benötige ich noch 3 weitere Semester ab WS20/21. (habe aber nur noch wenige Module zu absolvieren, der Zeitfaktor ergibt sich daraus, dass sie jeweils nur ab WS20 für 2 Semester angeboten werden)

Um sich für einen zweiten Studiengang in der von Ihnen geplanten Art und Weise zu bewerben, wäre zur Bewerbung ein Antrag auf Doppelstudium erforderlich. Sie finden detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und den nötigen Schritten für einen solchen Antrag auf unserer Webseite zum Thema Doppelstudium.

Frage 3: Kann ich mich erneut für den Sonderpädagogik Bachelor mit Härtefall bewerben? (Wurde bereits mit Härtefall zum Psychologie Bachelor und Master zugelassen)

Ja, wenn der Härtefallgrund besteht und nachgewiesen werden kann, spricht nichts gegen einen entsprechenden Sonderantrag zur Bewerbung.

Frage 4: Das Sopäd Studium würde als Zweitstudium gelten. Bleiben die Kosten, Semesterbeitrag etc die gleichen?

Ja, es gibt in dieser Hinsicht keine Unterscheidung von Erst- und Zweitstudium an der Universität Hamburg.
Bezüglich der Regelungen anderer Institutionen in dieser Frage (BAföG-Amt, Stiftungen, Versicherungen etc.) müssten Sie sich bei den jeweils zuständigen Stellen selbstständig informieren.

Liebe Grüße
Thomas Walter