Bearbeitet Gleichzeitige Bewerbung Bachelor und Master
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich gerne für den Master in Journalismus und Kommunikationswissenschaft als auch für den Bachelor in Psychologie als Zweitstudium bewerben.

Zum einen würde ich gerne wissen, ob eine Bewerbung für beide Studiengänge gleichzeitig möglich ist.

Dann würde mich interessieren, ob auch ein gleichzeitiges absolvieren beider Studiengänge theoretisch möglich ist, für den Fall dass ich genommen werde.

Außerdem wollte ich nochmal nachfragen, ob ich es richtig verstanden habe, dass man für die Zweitstudienbewerbung für den Psychologie Bachelor die Note des vorigen Bachelorstudiums geltend machen kann anstelle der Abi Note.

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Herzliche Grüße
Fenja Sürken
Re: Gleichzeitige Bewerbung Bachelor und Master
Liebe Fenja Sürken,

eine gleichzeitige Bewerbung für mehrere Studiengänge für das gleiche Semester ist an der Universität Hamburg in der Regel nicht möglich.
Gewisse Ausnahmen gelten für diejenigen Bewerbungsverfahren, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) koordiniert werden (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#12000127).

Eine weitere Ausnahme wäre die Beantragung eines Doppelstudiums zur Bewerbung. Hierzu finden Sie ausführliche Informationen auf unserer entsprechenden Webseite. Da im Antragsprozess ohnehin eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studien­gänge der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Fachbereiche) erforderlich ist, müssten Sie sich zur Frage, ob ein "Absolvieren beider Studiengänge theoretisch möglich" ist, an die jeweiligen Fachbereiche bzw. Fakultäten wenden, die diese Studiengänge anbieten. Der Ansprechpartner wäre dabei das jeweilige Studienbüro des Fachbereiches bzw. der Fakultät.

Für alle grundständigen Studiengänge (i.e. Bachelor, Staatsexamen) der Universität Hamburg wird eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vorausgesetzt.
Wer ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116)
Da man also mit dem Studienabschluss eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwirbt, kann diese Hochschulzugangsberechtigung mit der entsprechenden Note bei der Bewerbung für einen grundständigen Studiengang verwendet werden.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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