Hallo,
ich bin aktuell Medizinstudentin in Kiel und möchte zum SS2016 ins 10. FS/6.klinische Semester an die Uni Hamburg wechseln. Was die Studienleistungen betrifft, bin ich bis auf die Blockpraktika Innere Medizin, Chirurgie und Gynäkologie (welche ich zur Zeit während meines Auslandssemesters belege und bis Februar 2016 absolviert haben sollte), scheinfrei.
Ist ein Wechsel unter diesen Umständen mit einer Bewerbung zum 15. Januar möglich? (Ich könnte die Blockpraktika-Scheine wahrscheinlich erst im Februar/März nachreichen) Da ich erst im Oktober 2016 das Staatsexamen absolvieren werde, kann ich mich im Januar noch nicht für das PJ bewerben.
Danke im Voraus!!
Viele Grüße, Felicitas
Liebe Felicitas,
voraussichtlich wird an der Universität Hamburg auch zum nächsten Sommersemester 2016 wieder ein Zulassungsverfahren für den zweiten Abschnitt des Studienganges Medizin angeboten. Endgültig verbindliche Informationen dazu finden Sie ab dem 1. Dezember in den dann aktualisierten „Bewerbungsinformationen für die Online-Bewerbung“:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... erbung.pdf
Ausführliche Informationen zu diesem Verfahren finden Sie in dem folgenden PDF-Dokument:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... edizin.pdf
Sie können sich an der Universität Hamburg über dieses Verfahren aber offiziell nur für das erste klinische Semester (5. Fachsemester) bewerben. Die Fortsetzung des Studiums an der Universität Hamburg findet auf jeden Fall im sogenannten Modellstudiengang statt. Ein Einstieg in den auslaufenden Regelstudiengang ist nicht mehr möglich.
Insofern wäre es für Sie sinnvoller, Ihre Ausbildung in Hamburg erst zum Praktischen Jahr fortzusetzen.
Ein Studienortswechsel an die Universität Hamburg zum PJ kann sowohl über eine Direktbewerbung wie auch über einen Studienplatztausch erfolgen. Nähere Informationen dazu finden Sie auch in dem oben genannten PDF-Dokument zum Ortswechsel in den zweiten Studienabschnitt und auch auf der folgenden Seite des Universitätsklinikums: http://www.uke.de/studierende/index_57319.php
Sie müssen die normalen Bewerbungsfristen einhalten, können aber den für die Bewerbung zum PJ zusätzlich erforderlichen Nachweis über die bestandene Zweite Abschnittsprüfung nach einer Zulassung nachreichen.
Herzliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
voraussichtlich wird an der Universität Hamburg auch zum nächsten Sommersemester 2016 wieder ein Zulassungsverfahren für den zweiten Abschnitt des Studienganges Medizin angeboten. Endgültig verbindliche Informationen dazu finden Sie ab dem 1. Dezember in den dann aktualisierten „Bewerbungsinformationen für die Online-Bewerbung“:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... erbung.pdf
Ausführliche Informationen zu diesem Verfahren finden Sie in dem folgenden PDF-Dokument:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... edizin.pdf
Sie können sich an der Universität Hamburg über dieses Verfahren aber offiziell nur für das erste klinische Semester (5. Fachsemester) bewerben. Die Fortsetzung des Studiums an der Universität Hamburg findet auf jeden Fall im sogenannten Modellstudiengang statt. Ein Einstieg in den auslaufenden Regelstudiengang ist nicht mehr möglich.
Insofern wäre es für Sie sinnvoller, Ihre Ausbildung in Hamburg erst zum Praktischen Jahr fortzusetzen.
Ein Studienortswechsel an die Universität Hamburg zum PJ kann sowohl über eine Direktbewerbung wie auch über einen Studienplatztausch erfolgen. Nähere Informationen dazu finden Sie auch in dem oben genannten PDF-Dokument zum Ortswechsel in den zweiten Studienabschnitt und auch auf der folgenden Seite des Universitätsklinikums: http://www.uke.de/studierende/index_57319.php
Sie müssen die normalen Bewerbungsfristen einhalten, können aber den für die Bewerbung zum PJ zusätzlich erforderlichen Nachweis über die bestandene Zweite Abschnittsprüfung nach einer Zulassung nachreichen.
Herzliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
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