Bearbeitet Master Psychologie (UHH); was durch das ToR ersichtlich sein muss
Liebe Alle,


auch ich möchte mich zu diesem WS 2020/21 zum Master Psychologie an der Universität Hamburg bewerben. Meinen Bachelorabschluss werde ich ebenfalls erst im WS 2020/21 erlangen, da meine Abschlussarbeit noch aussteht.
Das dazugehörige Kolloquium belege ich natürlich bereits wie ich auch sonst alle Veranstaltungen mit diesem SoSe 2020 abgeschlossen haben werde. Nur die Abschlussarbeit steht noch aus, die ich aber noch in diesem SoSe 2020 anmelden werde.

Die Uni Hamburg gibt für den Master Psychologie an, Bewerbungsvoraussetzung sei die (ggf. vorläufige) Note - eine bestimmte Creditanzahl etc. sei nicht notwendig -, welche man mit seinem Transcript of Records (ToR) ausweisen muss.
Letzteren forderte ich nun an: Auf diesem ist nicht ausgewiesen, dass ich zum Abschlusskolloquium angemeldet bin bzw. dass ich mich im Abschluss befinde.
Rein mein Notendurchschnitt sowie meine Creditanzahl erscheint.

Entspricht dies für eine Masterbewerbung der Richtigkeit?/Reicht bzgl. ToR allein die vorläufige Note aus?

Für eine Antwort wäre wirklich ich sehr dankbar.


Mit herzlichen Grüßen

Anita
Re: Master Psychologie (UHH); was durch das ToR ersichtlich sein muss
Liebe Anita,

1) An der Universität Hamburg sind die einzelnen Fachbereiche bzw. Fakultäten für das Prüfungswesen und die Dokumentation von Prüfungsleistungen in ihren Studiengängen zuständig. Daher müssten Sie sich für die Bescheinigung Ihrer bisher erbrachten Prüfungsleistungen in Form eines Transcript of Records bitte an das für Ihren Studiengang zuständige Studien- und Prüfungsbüro des Instituts für Psychologie wenden.

2) Es ist korrekt, dass Sie sich mit der auf dem Transcript of Records ausgewiesenen Durchschnittsnote bewerben, falls Sie den Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen haben. Das Transcript of Records ist dann zur Immatrikulation einzureichen (siehe https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... ologie.pdf).

Liebe Grüße
Thomas Walter
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