Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich für das höhere Fachsemester für Physikstudium bewerben, und bei der Online-Bewerbung wird die Hochschulzugangsberechtigung benötigt. Da ich in Russland bisher studiert habe, muss ich, soweit ich weiß, meine HZB durch die Vorprüfungsdokumentation erhalten.
Auf ihrer Internetseite habe ich jedoch gelesen, dass ich bei Ihnen die VPD bis zur Immatrikulation einreichen darf. Leider habe ich die VPD noch nicht beantragen, weil meine Hochschulzeugnisse nur heute offiziell eingetragen wurden und sie noch übersetzt werden müssen.
Ich werde die VPD so bald, wie möglich, beantragen, aber ich weiß nicht, wie ich bei der Bewerbung die Felder über die HZB ausfüllen muss. Könnten Sie mir bitte sagen, wie ich das vorgehen soll?
Mit freundlichen Grüßen
Anna Korovina
Liebe Frau Korovina,
Sie sollten die VPD jetzt sehr schnell beantragen, da uni-assist teils lange Bearbeitungszeiten haben kann. Falls Sie die VPD nicht rechtzeitig bis zum Ende der Bewerbungsfrist (20.08) erhalten, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Angaben in der Onlinebewerbung ohne die Bestätigung der VPD einzutragen. Die erste Frage ist, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung eine allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland ist. Dazu können Sie auf der Webseite von anabin (https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/ ... d_gewaehlt) Ihren Abschluss zur Orientierung prüfen. Für die Note können Sie unseren Notenumrechner als Orientierung nutzen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chner.html.
Beides sind keine garantierten Angaben, sondern die Angaben auf der VPD sind entscheidend. Wenn Sie aufgrund Ihrer Angaben in der Bewerbung eine Zulassung erhalten, aber aus der VPD später zur Immatrikulation hervorgeht, dass Sie mit Ihrem Abschluss über keine Hochschulzugangsberechtigung verfügen oder die Note deutlich schlechter beurteilt wird, könnten Sie die Zulassung wieder verlieren.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Sie sollten die VPD jetzt sehr schnell beantragen, da uni-assist teils lange Bearbeitungszeiten haben kann. Falls Sie die VPD nicht rechtzeitig bis zum Ende der Bewerbungsfrist (20.08) erhalten, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Angaben in der Onlinebewerbung ohne die Bestätigung der VPD einzutragen. Die erste Frage ist, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung eine allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland ist. Dazu können Sie auf der Webseite von anabin (https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/ ... d_gewaehlt) Ihren Abschluss zur Orientierung prüfen. Für die Note können Sie unseren Notenumrechner als Orientierung nutzen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chner.html.
Beides sind keine garantierten Angaben, sondern die Angaben auf der VPD sind entscheidend. Wenn Sie aufgrund Ihrer Angaben in der Bewerbung eine Zulassung erhalten, aber aus der VPD später zur Immatrikulation hervorgeht, dass Sie mit Ihrem Abschluss über keine Hochschulzugangsberechtigung verfügen oder die Note deutlich schlechter beurteilt wird, könnten Sie die Zulassung wieder verlieren.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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