Bearbeitet Lehramt - Durchschnittsnoten
Hallo,
ich studiere Gymnasiallehramt und möchte mich für das WiSe 20/21 für den Master bewerben. Bei der Online-Bewerbung auf Stine ist mir eine Frage bezüglich der Angabe der Noten meiner Teilstudiengänge gekommen. Ich habe im Teilstudiengang Mathematik bereits ein Modul aus dem Master belegt. Da ich den Antrag für die Anrechnung dieses Moduls für mein Masterstudium erst am Ende dieses Semesters im Studienbüro Mathematik einreichen kann, weil noch ein weiteres Modul hinzukommt und man den Antrag nur einmal gesammelt abgeben soll, wird sich meine Durchschnittsnote in Mathematik nach der Masterbewerbung noch etwas verschlechtern im Vergleich zu der aktuellen Durchschnittsnote, die bei Stine eingetragen ist. In der Bewerbung bin ich nun über folgenden Absatz gestolpert:

"Bitte bedenken Sie, dass diese Noten im Falle einer Zulassung zur Einschreibung nachgewiesen werden müssen, d.h. Sie müssen ein Zeugnis bzw. ein Transcript mit den jeweiligen Einzelnoten zur Einschreibung einreichen und die Durchschnittsnoten müssen im Falle eines noch nicht vollständig abgeschlossenen Studiums mindestens den hier genannten Noten entsprechen, andernfalls verlieren Sie den Ihnen zugewiesenen Studienplatz."

Ich verstehe das so, dass sich die Durchschnittsnoten im Nachhinein nicht verschlechtern dürfen. Allerdings wurde in der Informationsveranstaltung für den Übergang vom Bachelor in den Master (29.06.2020) darauf hingewiesen, dass es keine Rolle spielt, ob sich die Durchschnittsnoten nach der Bewerbung verändern (sei es positiv oder negativ), sondern dass wirklich nur die aktuelle Note entscheidend ist.Daher möchte ich noch einmal nachfragen, ob meine nachträgliche (kleine) Verschlechterung der Durchschnittsnote ein Problem für die erfolgreiche Immatrikulation in den Master darstellen könnte.

Liebe Grüße
Katharina
Re: Lehramt - Durchschnittsnoten
Liebe Katharina,

Wie in der Informationsveranstaltung mitgeteilt, spielen Veränderungen der Noten nach der Bewerbung keine Rolle mehr. Der Hinweis in der Bewerbung soll nur darauf aufmerksam machen, dass Sie zur Immatrikulation einen Nachweis der Note benötigen, auf dem genau die Note ausgewiesen ist, die Sie in der Online-Bewerbung angegeben haben. Sie sollten sich als vor der Eintragung der neuen Noten einen Ausdruck Ihres Leistungskontos anfertigen, mit dem Sie dann zur Immatrikulation die Note zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen können.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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