Guten Tag,
ich möchte mich für den Master Internationale Kriminologie bewerben. Bei der Darstellung der Sprachkompetenzen steht, dass diese durch Nachweise bestätigt werden müssen. Ich habe einen Monat in Kanada bei meiner Familie verbracht, soll ich dies auch nachweisen?
Bei dem Antrag auf Zulassung ist das Feld Angaben zur bisherigen Berufsausbildung zwei mal aufgeführt. Da ich keine habe, habe ich es nicht ausgefüllt. Nun ist das Feld bisherige Berufsbildung zwei mal (unausgefüllt) dargestellt. Ist dies für die Bewerbung trotzdem in Ordnung?
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo ISAGU,
ein Familienurlaub im englischsprachigen Ausland stellt kein Sprachnachweis dar. Sie können diesen Aufenthalt unter "Sonstiges" in der Sektion Auslandsaufenthalt eintragen.
Wenn Sie keine Berufsausbildung absolviert haben, können Sie die Felder in dieser Sektion leer lassen.
Mit besten Grüßen,
BK
ein Familienurlaub im englischsprachigen Ausland stellt kein Sprachnachweis dar. Sie können diesen Aufenthalt unter "Sonstiges" in der Sektion Auslandsaufenthalt eintragen.
Wenn Sie keine Berufsausbildung absolviert haben, können Sie die Felder in dieser Sektion leer lassen.
Mit besten Grüßen,
BK
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