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NC Diskrepanz der IBO

Verfasst: Di 7. Jul 2020, 11:44
von Benborowy
Guten Tag,

mein Name ist Ben Alexander Borowy und ich habe im Mai diesen Jahres meinen IB Abschluss gemacht und gestern meine offiziellen Ergebnisse bekommen. Meine predicted Grades für meinen Abschluss suggerierten einen Numerus Clausus von 1,8. Als ich mich gestern auf der IB Website einloggte um meine offiziellen Ergebnisse einzusehen traf mich der Schlag. Die IBO hat meinen NC von 1,8 auf 3,8 abgestuft. Dies ist nicht nur bei mir der Fall, sondern bei unserem gesamten IB Jahrgang. Wir hatten in den predicted grades alle eine Eins vor dem Komma, die jetzt zu einer Drei geworden ist.
Da mein Traum seit Jahren ist Jura zu studieren und meine Noten auch immer gut genug dafür waren, da ich stetig auf diesen Traum hingearbeitet habe, frage ich Sie nun nach Hilfe.
Wir haben uns bereits mit unserem IB-Coordinator in Kontakt gesetzt, welcher jedoch nicht den Anschein zeigt sich zu bemühen, um uns zu helfen. Daher schreibe ich nun Ihnen um zu erfahren, ob es möglich ist mit meinem “offiziellen” NC von 3,8 Jura bei Ihnen zu studieren, da ja offensichtlich ein Fehler an unserer Schule oder an dem IB vorliegt und ob Sie eine Möglichkeit kennen, um meinen Traum weiter verfolgen zu können.
Des Weiteren würde ich mich freuen, wenn Sie sich mit mir telefonisch oder per Mail in Kontakt setzen würden, damit ich Ihnen noch einmal in Persona alles schildern und erklären kann.

Ich freue mich sehr auf eine Antwort,
mit freundlichen Grüßen
Ben A. Borowy

Re: NC Diskrepanz der IBO

Verfasst: Mi 8. Jul 2020, 12:47
von Campus-Center - BK
Lieber Ben,

die Uni Hamburg kann auf Ihre Gesamtnote keinen Einfluss nehmen, auch kann ein gesondertes Zulassungsverfahren bzw. Bewertung Ihres Abschlusses im Zulassungsverfahren nicht durchgeführt bzw. berücksichtigt werden. In der Tat haben Sie mit einer Durchschnittsnote von 3,8 keine Chance auf einen Studienplatz im Studiengang Rechtswissenschaft, der NC lag in Regel zwischen 2,1 und 2,3 in den vergangenen Verfahren für Deutsche und den Deutschen gleichgestellten Bewerbern*innen.

Am besten nehmen Sie noch mal Kontakt mit Ihrer Schule auf und versuchen die Situation dort zu klären. Das Zeugnis müssten Sie zusätzlich auch bei uni-assist vorprüfen lassen (siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html), da IB-Abschlüsse nicht automatisch dem deutschen Abitur gleichgestellt sind. Die Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist reichen Sie dann bei der Immatrikulation ein. Die in das deutsche Notensystem umgerechnete Note müssen Sie bereits in der Online-Bewerbung angeben.

Mit besten Grüßen,
BK