ich bin minderjährig, muss ich bei einer Bewerbung bei Hochschulstart eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter an die Uni schicken? Und wenn ja, auch wenn ich dann zum Studienbeginn volljährig wäre?
Hallo 
ich bin minderjährig, muss ich bei einer Bewerbung bei Hochschulstart eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter an die Uni schicken? Und wenn ja, auch wenn ich dann zum Studienbeginn volljährig wäre?
ich bin minderjährig, muss ich bei einer Bewerbung bei Hochschulstart eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter an die Uni schicken? Und wenn ja, auch wenn ich dann zum Studienbeginn volljährig wäre?
Hallo bknip,
auch wenn Sie noch nicht volljährig sind, können Sie sich selbst über das Bewerbungsportal von Hochschulstart registrieren und bewerben. Einige Hochschulen fordern allerdings für die Zulassung eine vorherige Einverständniserklärung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter*innen. An der Uni Hamburg benötigen Sie diese nicht.
Mit besten Grüßen,
BK
auch wenn Sie noch nicht volljährig sind, können Sie sich selbst über das Bewerbungsportal von Hochschulstart registrieren und bewerben. Einige Hochschulen fordern allerdings für die Zulassung eine vorherige Einverständniserklärung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter*innen. An der Uni Hamburg benötigen Sie diese nicht.
Mit besten Grüßen,
BK
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