Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bewerbe mich über das Onlineportal auf einen Bachelorstudienplatz für Politikwissenschaften für das Wintersemester 20/21. Gerne würde ich paralell dazu ein Studium an der HFBK Hamburg beginnen und im Doppelstudium freie Kunst studieren. Einen Studienplatz dafür habe ich bereits über das Aufnahmeverfahren der Hochschule erworben. Nun stellt sich für mich die Frage ob ich bei meiner Bewerbung auf den Politikwissenschaftsstudienplatz einen Antrag auf ein Doppelstudium stellen muss, obwohl mein zweites Studium nicht an der Universität Hamburg wäre. Außerdem ob es eine Regelung für die Semesterbeiträge gibt, da ich z.B. nicht zwei Semestertickets benötige.
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen, vielen Dank
Hallo joseefinad,
ein Antrag auf Doppelstudium muss in Ihre Fall auch bei zwei verschiedenen Hochschulen gestellt werden.
Zur Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung einreichen:
1, eine selbst verfasste Begründung der Notwendigkeit eines Doppelstudiums
2, eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten (Studienbüro Politikwissenschaft/ HfBK).
In jedem Fall sollten Sie sich auch bei der HfBK nach den dortigen Bestimmungen erkundigen, die von denen der Universität Hamburg abweichen können.
Für die endgültige Immatrikulation an der Uni Hamburg müssen Sie den gesamten Semesterbeitrag überweisen. Am besten fragen Sie auch bei der HFBK oder dem HVV welche Möglichkeiten Sie haben, und/ oder wenden sich mit beiden Semestertickets direkt an den HVV (Fahrgeldstelle).
Mit besten Grüßen,
BK
ein Antrag auf Doppelstudium muss in Ihre Fall auch bei zwei verschiedenen Hochschulen gestellt werden.
Zur Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung einreichen:
1, eine selbst verfasste Begründung der Notwendigkeit eines Doppelstudiums
2, eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten (Studienbüro Politikwissenschaft/ HfBK).
In jedem Fall sollten Sie sich auch bei der HfBK nach den dortigen Bestimmungen erkundigen, die von denen der Universität Hamburg abweichen können.
Für die endgültige Immatrikulation an der Uni Hamburg müssen Sie den gesamten Semesterbeitrag überweisen. Am besten fragen Sie auch bei der HFBK oder dem HVV welche Möglichkeiten Sie haben, und/ oder wenden sich mit beiden Semestertickets direkt an den HVV (Fahrgeldstelle).
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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