Guten Tag,
ich möchte mich für den Master in Kriminologie bewerben. Derzeit studiere ich Sozialwissenschaften im 6. Semester. Mit dem Studium werde ich dieses Semester fertig sind. Diese Angaben habe ich auch bei der Online Bewerbung gemacht. Zusätzlich habe ich bei den Ergänzenden Angaben zum Studienverlauf angegeben, bei Verlaufstyp "Prüfung" als Prüfungsdatum den 30.09.2020 angegeben, weil ich bis dahin meine Bachelor Arbeit abgebe. Ist dies so richtig oder steht die Prüfung für etwas anderes und nicht für die Bachelorarbeit? Falls es für etwas anderes steht, kann ich das so stehen lassen oder soll ich den Antrag neu ausfüllen?
Des Weiteren belege ich ein Seminar, dass meine Englischkenntnisse bestätigt. Reicht als Bestätigung ein Screenshot, der zeigt, dass ich in diesem Semester für das Seminar eingeschrieben bin oder brauche ich eine Bestätigung von dem Dozenten des Seminars?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo ISAGU,
in der Sektion Studienverlauf werden nur die Zeiträume des Studiums zum Zweck der Berechnung Ihrer Wartezeit herangezogen. Die inhaltlichen Angaben sind statistischer Natur. Sollte Ihr Studienverlauf inhaltlich für Ihre Bewerbung relevant sein, werden Sie an späterer Stelle der Bewerbung noch einmal aufgefordert, Angaben zu den relevanten Teilen des Studienverlaufs zu machen. Ihre Angabe im Abschnitt Prüfung können Sie so stehen lassen.
Ihre Englischkenntnisse müssen Sie nicht gesondert über ein Sprachzertifikat nachweisen. Es reicht aus, Ihre Englischkenntnisse durch einen Klick in der Online-Bewerbung zu bestätigen.
Im Motivationsschreiben hingegen werden Sie aufgefordert, Ihre nicht-muttersprachlichen, insbesondere englischer Sprachkompetenzen sowie einschlägige Auslandserfahrungen darzustellen und hier auch Nachweise beizulegen bzw. in Papierform einzureichen.
Mit besten Grüßen,
BK
in der Sektion Studienverlauf werden nur die Zeiträume des Studiums zum Zweck der Berechnung Ihrer Wartezeit herangezogen. Die inhaltlichen Angaben sind statistischer Natur. Sollte Ihr Studienverlauf inhaltlich für Ihre Bewerbung relevant sein, werden Sie an späterer Stelle der Bewerbung noch einmal aufgefordert, Angaben zu den relevanten Teilen des Studienverlaufs zu machen. Ihre Angabe im Abschnitt Prüfung können Sie so stehen lassen.
Ihre Englischkenntnisse müssen Sie nicht gesondert über ein Sprachzertifikat nachweisen. Es reicht aus, Ihre Englischkenntnisse durch einen Klick in der Online-Bewerbung zu bestätigen.
Im Motivationsschreiben hingegen werden Sie aufgefordert, Ihre nicht-muttersprachlichen, insbesondere englischer Sprachkompetenzen sowie einschlägige Auslandserfahrungen darzustellen und hier auch Nachweise beizulegen bzw. in Papierform einzureichen.
Mit besten Grüßen,
BK
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Universität Hamburg
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