Seite 1 von 1

Verfall der ersten Zulassung Negativauswirkung?

Verfasst: Mi 8. Jul 2020, 21:10
von NataschaM
Ich wollte mich für den Studiengang Gebärdensprächendollmetscher für das Sommersemester 21 bewerben. Da ich jedoch bald ins Ausland gehe und noch nicht sagen kann ob ich 6 Monate oder 1 Jahr bleibe, müsste ich bei Zulassung diese gegebenenfalls verfallen lassen. Hat dies dann negative Auswirkung auf meine erneute Bewerbung für diesen Studiengang im Jahr 22 ?

Mit freundlichen Grüßen

Re: Verfall der ersten Zulassung Negativauswirkung?

Verfasst: Mi 8. Jul 2020, 21:22
von Campus-Center - BK
Hallo NataschaM,

eine Bewerbung für den Bachelorstudiengang Gebärdensprachdolmetschen ist nur zu einem Wintersemester möglich. Das Nicht-Annehmen eines Zulassungsangebots hat keine negativen Auswirkungen auf zukünftige Bewerbungsverfahren. Der frei gewordene Studienplatz wird an die/den rangnächsten Bewerber*in vergeben.

Mit besten Grüßen,
BK