Verfall der ersten Zulassung Negativauswirkung?
Verfasst: Mi 8. Jul 2020, 21:10
Ich wollte mich für den Studiengang Gebärdensprächendollmetscher für das Sommersemester 21 bewerben. Da ich jedoch bald ins Ausland gehe und noch nicht sagen kann ob ich 6 Monate oder 1 Jahr bleibe, müsste ich bei Zulassung diese gegebenenfalls verfallen lassen. Hat dies dann negative Auswirkung auf meine erneute Bewerbung für diesen Studiengang im Jahr 22 ?
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen