Bearbeitet Wartesemesterregelung für Masterstudiengang mit 2. B.A.
liebe Uni Hamburg,

ich habe zum Sommersemester 2014 meinen B.A. of Science in Psychologie (FU Berlin) abgeschlossen.
Danach war ich 1 Jahr in Physik (B.A.) (TU Berlin) immatrikuliert und studiere derzeit Theaterpädagogik (B.A.) (HKS Ottersberg,private Hochschule).

Ich möchte gerne im Wintersemester 2016 mein Psychologiestudium fortsetzen.

Meine Information nach Beendigung des B.A. in Psychologie war, dass ich bei einem anderen fachfremden B.A. Studium trotzdem Wartesemester sammle.

Stimmt diese Information?
Das heißt konkret, wieviele Wartesemester hätte ich zum Wintersemester 2016 bei Fortsetzung der Theaterpädagogik bis Wintersemester 2016? 4? 2? 0?


außerdem, wie kann ich meine Chancen einschätzen? Meine Abschlussnote war 2,0 hinzukommen evtl. wie beschrieben wartesemester....wenn Sie das nicht wissen, wo könnte ich das herausfinden?


danke für die Info!

freundliche Grüße. Johannes Grünwald
Re: Wartesemesterregelung für Masterstudiengang mit 2. B.A.
Lieber Herr Grünwald,

Grundsätzlich zählen Zeiten, in denen Sie an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben waren, nicht als Wartezeit - dies ist unabhängig davon, welchen Studiengang Sie studiert haben und welchen Sie in Zukunft studieren möchten. Zeiten der Einschreibung an einer privaten Hochschule können je danach, um welche Hochschule und welchem Abschluss es sich handelt unter Umständen als Wartezeit anrechenbar sein. Ihr Studium der Physik an der TU Berlin zählt somit nicht als Wartezeit. Bezüglich des Studiums an der HKS Ottersberg senden Sie bitte ein Transcript of Records, aus dem Hochschule und Abschluss hervorgehen, an das Team Bewerbung und Zulassung mit der Bitte um Prüfung darum, ob für diese Zeit Wartezeit angerechnet werden kann: http://www.uni-hamburg.de/studium

Bezüglich Ihrer Chancen auf eine Zulassung zum nächsten Wintersemester können wir Ihnen leider keine Einschätzung geben, da sich diese jeweils aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Durchschnittsnoten bzw. Wartezeiten und der Anzahl der Studienplätze ergeben und diese Werte von Semester zu Semester variieren.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Wartesemesterregelung für Masterstudiengang mit 2. B.A.
Hinweis: Die Informationen in dieser Antwort sind veraltet. Hinsichtlich der Wartezeit gilt ab dem Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2016/17 eine geänderte Regelung: Studienzeiten an einer staatlichen deutschen Hochschule gelten nicht als Wartezeit. Das Studium an einer privaten deutschen oder einer ausländischen Hochschule wird hingegen als Wartezeit gewertet.
Beratung und Administration
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