Hallo,
ich habe bereits zwei abgeschlossene Masterabschlüsse für die Studiengänge Lehramt HRSGe und Sonderpädagogik in NRW erhalten. Die Abschlussnoten der Studiengänge sind besser als die meiner aHR.
Meine Frage ist nun: kann ich auch meinen abgeschlossenen Masterabschluss als HZB angeben und habe damit höhere Chancen einen Studienplatz zu erhalten oder ist dies nicht möglich, da ich auch über die aHR verfüge.
Vielen Dank!
Liebe Lisa.1,
ein Masterabschluss stellt in der Regel keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung dar. Daher können Sie Ihren Masterabschluss aller Wahrscheinlichkeit nach leider nicht als Hochschulzugangsberechtigung bei der Bewerbung an der Universität Hamburg verwenden.
Die einschlägige Regelung hierzu lautet:
Thomas Walter
ein Masterabschluss stellt in der Regel keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung dar. Daher können Sie Ihren Masterabschluss aller Wahrscheinlichkeit nach leider nicht als Hochschulzugangsberechtigung bei der Bewerbung an der Universität Hamburg verwenden.
Die einschlägige Regelung hierzu lautet:
Liebe GrüßeWer ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116)
Thomas Walter
Lieber Herr Thomas,
Danke für die schnelle Rückmeldung!
Nach der 6-Semestrigen Regelstudienzeit könnte ich demnach meinen Bachelorabschluss als HZB zur Bewerbung an der Uni Hamburg angeben?
Viele Grüße
Danke für die schnelle Rückmeldung!
Nach der 6-Semestrigen Regelstudienzeit könnte ich demnach meinen Bachelorabschluss als HZB zur Bewerbung an der Uni Hamburg angeben?
Viele Grüße
Liebe Lisa.1,
ja, das ist korrekt.
Es gilt die bereits zitierte Regelung:
Thomas Walter
ja, das ist korrekt.
Es gilt die bereits zitierte Regelung:
Liebe GrüßeWer ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116)
Thomas Walter