Antritt des Studiums nach Zulassung

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Yushiko
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Registriert: Do 2. Apr 2015, 13:30

Bearbeitet Antritt des Studiums nach Zulassung

Beitrag von Yushiko »

Hallo,
kann sein, dass auf dieser Seite was dazu steht, ich habs allerdings nicht gefunden. Ist es bei der Uni Hamburg möglich, auch ein Jahr nach Zulassung sein Studium anzutreten? Also, wenn ich mich jetzt bewerbe (fürs Wintersemester) und eine Zusage bekomme, könnte ich dann auch erst im nächsten Wintersemester anfangen? ich frage, weil ich überlege, zuerst einen Freiwilligendienst zu machen, ich lieber aber dieses Jahr schon alles geregelt hätte.
Vielen Danke für eine Antwort,
Miriam :)
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Zentrale Studienberatung - js
Beiträge: 26
Registriert: Do 19. Mär 2015, 13:14

Re: Antritt des Studiums nach Zulassung

Beitrag von Zentrale Studienberatung - js »

Liebe Miriam -

es ist so, dass man an der Universität Hamburg sein Studium grundsätzlich in dem Semester anterten muss, für das man sich beworben hat. Man kann also in der Regel seinen Studienplatz nicht "aufheben".
Eine Ausnahme stellt tatsächlich der Freiwilligendienst dar. Wenn man sich unmittelbar vor Dienstantritt oder während eines Freiwilligendienstes erfolgreich beworben hat, wird man im Folgejahr bevorzugt zugelassen.
Die Einzelheiten stehen in diesem Merkblatt:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... dienst.pdf
Freundliche Grüße
vom Team Studienberatung
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
- Campus Center -
Universität Hamburg
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