Bearbeitet Studiengangfremde ECTS sammeln
Liebe Community,

ich studiere im 4. Semester Berufsschullehramt, Fachrichtung Gesundheitswissenschaften und würde mich gerne zum Master umorientieren. Dafür würde ich gerne eher in Richtung Public Health und noch lieber Richtung "Digital Health" gehen. Für diesen Master-Studiengang brauche ich allerdings ECTS Punkte in Informatik.
Meine Frage dazu: Kann ich diese studienbegleitend im letzten Jahr meines Bachelors in Angriff nehmen, d.h. Klausuren in Informatik (ganz andere, neue Fakultät) mitschreiben und mir auf mein Bachelorzeugnis eintragen lassen? Und müsste ich da die Dozenten einzeln anschreiben, damit diese mir die Punkte bei Stine eintragen etc.? Gibt es für solche Anliegen vielleicht einen speziellen Ansprechpartner?

Ich freue mich über Rückmeldungen!

Ganz liebe Grüße

Lola
Re: Studiengangfremde ECTS sammeln
Liebe Lola,

prinzipiell ist es möglich, auch Veranstaltungen zu besuchen und Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen, wenn diese nicht Teil des Curriculums des eigenen Studiengangs sind.
Für die Teilnahme an den erforderlichen Veranstaltungen und Prüfungen müssten Sie sich bitte mit dem für die Veranstaltungen zuständigen Fachbereich bzw. dessen Studienbüro in Verbindung setzten. Die Entscheidung über die Teilnahme liegt beim zuständigen Fachbereich.

Vermutlich werden die so erbrachten Leistungen, da Sie eben nicht Teil Ihres aktuellen Studiengangs sind, nicht im Rahmen Ihres BA-Zeugnisses bzw. Transcript of Records berücksichtigt werden können. Die Details müssten Sie allerdings mit dem für die Anerkennung von Leistungen im Lehramt zuständigen Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) absprechen: https://www.uni-hamburg.de/zpla.html.

Sie müssten dann bei einer Masterbewerbung zusammen mit Ihrem Bachelorabschluss eine entsprechende Dokumentation der zusätzlich erbrachten Leistungen einreichen und somit versuchen, den Nachweis zu erbringen, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang erfüllen. Ob dies wiederum bei der Bewerbung für den Master akzeptiert wird, entscheidet derjenige Fachbereich, der den jeweiligen Masterstudiengang anbietet und somit auch das Bewerbungsverfahren für diesen Studiengang und die entsprechenden Regelungen zu den Zugangsvoraussetzungen verantwortet.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten