Bearbeitet Bewerbung bei Zweitstudium
Hallo,

ich möchte mich dieses Wintersemester für einen Studiengang bewerben, welcher am DOSV teilnimmt und über Hochschulstart koordiniert wird (es handelt sich nicht um Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin).
Ich habe vor mehrere Jahren schon einmal an der Uni Hamburg studiert (Bachelor und Master), somit wäre dies dann ein Zweitstudium.

Ich habe noch eine alte Stine Kennung, jedoch keinen Zugang mehr zu diesem Stine Account. Kann ich mir für die Bewerbung einfach einen neuen anlegen oder muss ich mich in dem Fall über meinen ehemaligen Stine Account bewerben?

Zu Beginn des Bewerbungsverfahrens muss ich mich ja auf Hochschulstart registrieren, um dann dort die Bewerber ID und BAN zu bekommen. Läuft anschließend die weitere Bewerbung nur noch über das Stine Portal der Uni Hamburg oder muss ich mich auch parallel auf der Seite Hochschulstart für den gewünschten Studiengang bewerben?

Ich habe gelesen, dass anstelle des Abiturs auch ein mindestens sechssemestriges abgeschlossenes Studium als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden kann. Der Master, den ich studiert habe, hat 6 Semester gedauert (die Regelstudienzeit war aber auf 4 Semester festgelegt). Kann ich also anstelle des Abiturs auch die Note des Masters bei der Bewerbung verwenden oder nicht, weil die Regelstudienzeit des Masters nur 4 Semester war?

Die Abiturnote soll laut der Anleitung, die ich über die Bewerbung per Stine gelesen habe, mit zwei Nachkommastellen angegeben werden. Bei meiner Abiturnote gibt es aber nur eine Nachkommastelle. Soll ich die Note 1,9 also als 1,90 bei der Bewerbung angeben?

Vielen Dank
Re: Bewerbung bei Zweitstudium
Liebe*r BlackVelvet,

ich werde versuchen, Ihre Fragen der Reihe nach zu beantworten.

1) Ich habe noch eine alte Stine Kennung, jedoch keinen Zugang mehr zu diesem Stine Account. Kann ich mir für die Bewerbung einfach einen neuen anlegen oder muss ich mich in dem Fall über meinen ehemaligen Stine Account bewerben?

Bitte nutzen Sie Ihren bereits vorhanden STiNE-Account. Sie müssen dazu das Rechenzentrum kontaktieren und um eine erneute Freischaltung Ihres STiNE-Accounts bitten: https://www.rrz.uni-hamburg.de/beratung ... eline.html.

2) Zu Beginn des Bewerbungsverfahrens muss ich mich ja auf Hochschulstart registrieren, um dann dort die Bewerber ID und BAN zu bekommen. Läuft anschließend die weitere Bewerbung nur noch über das Stine Portal der Uni Hamburg oder muss ich mich auch parallel auf der Seite Hochschulstart für den gewünschten Studiengang bewerben?

Eine detaillierte Anleitung für die Bewerbung für einen Studiengang der über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) koordiniert wird, finden Sie auf unserer Webseite Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV).

3) Ich habe gelesen, dass anstelle des Abiturs auch ein mindestens sechssemestriges abgeschlossenes Studium als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden kann. Der Master, den ich studiert habe, hat 6 Semester gedauert (die Regelstudienzeit war aber auf 4 Semester festgelegt). Kann ich also anstelle des Abiturs auch die Note des Masters bei der Bewerbung verwenden oder nicht, weil die Regelstudienzeit des Masters nur 4 Semester war?

Sie haben mit dem Abschluss eines Studiengangs, der eine Regelstudienzeit von 4 Semestern hat, keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben. Die von Ihnen angesprochene Regelung gilt nur für Studiengänge, deren offizielle Regelstudienzeit mindestens 6 Semester beträgt. Wie lange Sie tatsächlich studiert haben, ist für diese Art der Hochschulzugangsberechtigung nicht relevant.

Somit können Sie den Masterabschluss leider nicht als Hochschulzugangsberechtigung für eine Bewerbung an der Universität Hamburg verwenden.

4) Die Abiturnote soll laut der Anleitung, die ich über die Bewerbung per Stine gelesen habe, mit zwei Nachkommastellen angegeben werden. Bei meiner Abiturnote gibt es aber nur eine Nachkommastelle. Soll ich die Note 1,9 also als 1,90 bei der Bewerbung angeben?

In dem Feld "Note der Hochschulzugangsberechtigung" im Abschnitt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" innerhalb der Online-Bewerbung in STiNE kann nur eine Nachkommastelle angegeben werden. Bitte geben Sie daher "1,9" an.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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