Hallo,
ich studiere Jura und möchte mich exmatrikulieren, weil ich eine Ausbildung aufgenommen habe. Kann/darf ich mich nach meinem Abschluss der Ausbildung wieder an Jura einschreiben?
Danke im Voraus
Viele Grüße
Liebe Margarita Goldenberg,
eine erneute Bewerbung für den Studiengang St.Ex. Rechtswissenschaft ist für Sie dann nur ins Hauptstudium möglich, da Sie bereits in diesem Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren (siehe S.11 https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf).
Für eine Bewerbung ins Hauptstudium ist der Nachweis des abgeschlossenen Grundstudiums (i.d.R. durch das Zwischenprüfungszeugnis) erforderlich.
Bitte beachten Sie außerdem die folgende Regelung zur Bewerbung ins Hauptstudium:
Thomas Walter
eine erneute Bewerbung für den Studiengang St.Ex. Rechtswissenschaft ist für Sie dann nur ins Hauptstudium möglich, da Sie bereits in diesem Studiengang immatrikuliert sind bzw. waren (siehe S.11 https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf).
Für eine Bewerbung ins Hauptstudium ist der Nachweis des abgeschlossenen Grundstudiums (i.d.R. durch das Zwischenprüfungszeugnis) erforderlich.
Bitte beachten Sie außerdem die folgende Regelung zur Bewerbung ins Hauptstudium:
Liebe GrüßeGrundsätzlich ist eine Zulassung nur bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit, d.h. also bis zum 8. Fachsemester, möglich. Hiervon kann die Zulassungsstelle in Fällen außergewöhnlicher Härte abweichen.
(siehe https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... chsel.html)
Thomas Walter