Sehr geehrte Damen und Herren,
bis spätestens zu welchem Datum müssen ausländische (Master-)Studierende an der Universität Hamburg zwingend den benötigten Nachweis für Deutschkenntnisse einreichen? Ich habe im Forum das Datum 1. November gefunden, verschiebt sich dieses analog zum späteren Studienbeginn nächstes Semester aufgrund der Corona-Krise?
Herzlichen Dank und viele Grüße,
Matthias Kürzinger
Lieber Matthias Kürzinger,
für die Beantwortung Ihrer Frage ist der folgende Absatz auf unserer Webseite einschlägig:
Liebe Grüße
Thomas Walter
für die Beantwortung Ihrer Frage ist der folgende Absatz auf unserer Webseite einschlägig:
Eine davon abweichende Verschiebung der Frist zur Nachreichung des Deutschnachweises für das Wintersemester 2020/21 ist aktuell nicht geplant.Gute Deutschkenntnisse sind eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Für Ihre Zulassung zum Studium ist es deshalb erforderlich, dass Sie mit Ihrem Immatrikulationsantrag ein Sprachzertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse einreichen. Falls Sie die erforderliche Deutschprüfung nicht rechtzeitig bis zur Immatrikulation nachweisen können, können Sie den Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse auch bis zum 30.04. (für ein Sommersemester) bzw. bis zum 01.11. (für ein Wintersemester) nachreichen.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/dsh)
Liebe Grüße
Thomas Walter