Hallo,
ich wollte mich zum kommenden Semester gerne für einige Studiengänge an der Uni Hamburg bewerben. Nun ist mir aber aufgefallen, dass es Limitierung von einer Bewerbung gibt und scheinbar auch einige Ausnahmen im Bezug auf dem Dialogorientieren Serviceverfahren.
Eigentlich wollte ich mich gern für die Bachelorstudiengänge "Informatik" und "Software-System-Entwicklung" einschreiben, da ich jedoch leider nur einen Schnitt von 2,8 vorweisen kann könnte es bei beiden knapp werden. Daher war der eigentliche Plan mich ebenfalls für "Allgemeine Sprachwissenschaften" zu bewerben, da die Chance dort höher ist und es mich ebenfalls interessiert.
Nun wollte ich fragen, ob ich mich tatsächlich nun bereits für einen der drei Studiengänge entscheiden muss? Oder ob ich mich für die ersten beiden genannten Studiengänge gleichzeitig einschreiben kann, da beide am DOSV teilnehmen?
Liebe Grüße!
Hallo Justiiina!
Eine genaue Erläuterung der verschiedenen Möglichkeiten zur Mehrfachbewerbung an der Universität Hamburg finden Sie hier.
Viele Grüße
Hauke Winkler
- Informatik/BSc und Software-System-Entwicklung/BSc sind Studiengänge, die am DoSV teilnehmen. Sie können sich auf beide gleichzeitig bewerben.
- Allgemeine Sprachwissenschaft/BA nimmt nicht am DoSV teil, ist also ein lokal verwalteter Studiengang.
- Sie können sich auf bis zu drei DoSV-Studiengänge gleichzeitig bewerben, aber Sie können sich nicht gleichzeitig auf einen lokal verwalteten Studiengang und einen DoSV-verwalteten Studiengang bewerben.
Eine genaue Erläuterung der verschiedenen Möglichkeiten zur Mehrfachbewerbung an der Universität Hamburg finden Sie hier.
Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
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