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BWL Studiengang Bewerbung

Verfasst: Di 28. Jul 2020, 17:54
von antoniablum
Sehr geehrte Damen und Herren,

In der letzten Woche haben sich ein paar Fragen bei mir angehäuft:

1) Über Ihr Bewerbungsportal Stine habe ich mich letzte Woche für kommendes Wintersemester für den Studiengang BWL beworben.
Nun wollte ich dies auf Platz 1 meiner Bewerbungen priorisieren. Da dieser Studiengang aber nicht regulär über hochschulstart.de läuft, schlägt dieser nicht in meiner Liste auf. (Habe natürlich meine Daten über "Externe Verfahren" angegeben und dort ist seitdem der Status "geprüft" zu lesen.)
Ist dies alles richtig so? :?

2) Neben meinem Abitur, habe ich auch eine abgeschlossene Ausbildung. Im Internet ist zu finden, dass es in Hamburg einen gewissen Prozentteil gibt, der Studienplätze an beruflich ausgebildete Personen vergibt. Gilt dies nur für Personen ohne Abitur und mit abgelegter Meister/Technikerprüfung? Oder gibt es auch Vorteile für eine einfache Ausbildung?

Ganz lieben Dank im Vorraus schon mal :)

Re: BWL Studiengang Bewerbung

Verfasst: Mi 29. Jul 2020, 11:20
von Campus-Center - Hauke Winkler
Hallo antoniablum!
  • Zunächst: In STiNE finde ich eine Bewerbung auf Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.), die auf Ihre E-Mail-Adresse registriert ist und die "Abgeschickt" ist. Beim oberflächlichen Überprüfen kann ich keine Probleme mit dieser Bewerbung feststellen.
  • Das Vergabeverfahren für Betriebswirtschaftslehre läuft direkt über die Universität Hamburg, nicht über das DoSV. (Das ist das "Externe Verfahren", das Sie ansprechen) Und: Wenn Sie sich für einen lokal verwalteten Studiengang bewerben, können Sie sich nicht mehr an der Universität Hamburg für DoSV-Studiengänge bewerben.
  • Deshalb können Sie keine Priorisierung vornehmen, eine Zulassung für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg wäre unabhängig von den Zulassungen, die sie für Ihre Bewerbungen im Rahmen des DoSV erhalten würden.
  • Es stellt kein Problem dar, dass Sie Ihre BID/BAN in STiNE eingetragen haben, obwohl Sie dies nicht hätten machen müssen.
  • Ihre Vermutung ist teilweise korrekt: Wenn Sie über ein Abitur verfügen, können Sie nicht mehr über die berufliche Qualifikation nach §38 zugelassen werden. Falls Sie jedoch über ein Meisterzeugnis o.Ä. verfügen, können sie sich alternativ zum Abi damit bewerben. Die Bedingungen für eine Zulassung nach §38 HmbHG finden sie hier
Viele Grüße
Hauke Winkler