Studienbeitrag Rückerstattung nach Abschluss innerhalb eines Monats des neuen Semester?

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LisaKa
Beiträge: 2
Registriert: Di 28. Jul 2020, 23:37

Bearbeitet Studienbeitrag Rückerstattung nach Abschluss innerhalb eines Monats des neuen Semester?

Beitrag von LisaKa »

Hallo, ich habe meine Bachelorarbeit an einer anderen Uni geschrieben. Ich habe sie einen Monat nach Beginn eines neuen Semesters abgegeben und konnte dann die bereits getätigte Zahlung des Beitrags für das neue Semester rückwirkend zurückfordern (dort gab es diese 1-Monats-Regelung, innerhalb derer man den Beitrag für das neue,angebrochene Semester erstattet bekommen konnte).

Gibt es so etwas ähnliches auch an der UHH? Oder muss ich den vollen Beitrag für ein Semester zahlen, auch wenn ich beispielsweise am 5.Tag des neuen Semesters meine Abschlussarbeit abgebe?

Vielen Dank
Lisa
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Campus-Center - Hauke Winkler
Beiträge: 279
Registriert: Di 5. Aug 2014, 10:32

Re: Studienbeitrag Rückerstattung nach Abschluss innerhalb eines Monats des neuen Semester?

Beitrag von Campus-Center - Hauke Winkler »

Hallo Lisa!

Wenn Sie in einem Semester noch Prüfungsleistungen ablegen müssen, zum Beispiel für einen zweiten Prüfungsversuch, können Sie sich, nachdem alle Prüfungsleistungen absolviert sind, tagesaktuell exmatrikulieren.

Den ganzen Semesterbeitrag können Sie sich nicht zurückerstatten lassen, da u.a. die Semesterunterlagen für Sie dann bereits erstellt worden sind. Aber Sie können sich anteilig die Kosten für das Semesterticket bei der S-Bahn Hamburg GmbH erstatten lassen.

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
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