Bearbeitet Einschreibung bei vorläufiger Zulassung --> Vorläufige Bescheinigung / Zeugnis?
Hallo,

ich habe eine Zusage für einen Masterplatz an der Universität Hamburg erhalten. Der offizielle Zulassungsbescheid wurde noch nicht ausgestellt bzw. hochgeladen. Die entsprechende Checkliste für die Einschreibung habe ich ebenfalls bereits gelesen. Da die Benotung meiner Bachelorarbeit noch aussteht, liegt mein Zeugnis noch nicht vor, sodass ich "nur" eine vorläufige Zulassung erhalten habe. Aus diesem Grund habe ich folgende Nachfrage: Muss ich ein Art vorläufige Bescheinigung oder vorläufiges Zeugnis einreichen? Mir liegen lediglich Transcript of Records sowie eine Leistungsübersicht mit bisheriger Gesamtnote und ECTS vor.
Re: Einschreibung bei vorläufiger Zulassung --> Vorläufige Bescheinigung / Zeugnis?
Hallo rojdafirtina!

Wenn Sie Ihr Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Immatrikulation in den Masterstudiengang an der Universität Hamburg noch nicht abgeschlossen haben, können Sie einfache unbeglaubigte Kopien Ihres Abschlusszeugnisses und der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule schnellstmöglich innerhalb des ersten Semesters nachreichen (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester, bzw. 30.09. bei einer Zulassung zu einem Sommersemester). Danach erfolgt umgehend (und rückwirkend) die endgültige Einschreibung und es werden entsprechende Online-Dokumente (inkl. BAföG-Bescheinigung) im STiNE-Account zur Verfügung gestellt.

Ersatzweise können Sie auch eine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss Ihrer vorherigen Hochschule einreichen. Diese muss das Datum der letzten Prüfungsleistung enthalten und den tatsächlichen Abschluss des Bachelorstudiums bestätigen - Formulierungen wie "wird ... voraussichtlich beenden" sind nicht ausreichend. Bitte denken Sie auch in diesem Fall an die Exmatrikulationsbescheinigung.

Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
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