Hallo,
offiziell ist meine MA Abgabe Mitte Oktober. Wie verhält es sich mit der Rückmeldung, wenn ich die MA noch im aktuellen Semester (also bis zum 30.09.20) abgebe? Muss ich mich trotzdem zurückmelden für 20/21, da ich bis zur Ausstellung des Zeugnisses immatrikuliert sein muss?
Vorab vielen Dank und liebe Grüße
JK
Hallo JK!
In der Regel müssen Sie nur bis zum Erbringen der letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, nicht bis zum Erhalt des Zeugnisses. In diesem Fall wäre aber ungeklärt, wie Sie an die Dokumente herankommen, da Ihr STiNE-Zugang zur Exmatrikulation gesperrt wird. Bitte klären sie dies mit Ihrem Studienbüro.
Viele Grüße
Hauke Winkler
In der Regel müssen Sie nur bis zum Erbringen der letzten Prüfungsleistung immatrikuliert sein, nicht bis zum Erhalt des Zeugnisses. In diesem Fall wäre aber ungeklärt, wie Sie an die Dokumente herankommen, da Ihr STiNE-Zugang zur Exmatrikulation gesperrt wird. Bitte klären sie dies mit Ihrem Studienbüro.
Viele Grüße
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
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