Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte meinen Studiengang wechseln und wechsle von der UHH an die HAW. Diese möchte nun eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sagt - soweit ich weiß - aus, dass man kein Modul nicht geschafft hat bzw. 3 Mal durchgefallen ist und somit nicht weiterstudieren darf. Ich habe Pharmazie studiert, wo die 3-Mal-Durchfallen Regelung nicht zutrifft. Nun bekomme ich vom Landesprüfungsamt für Heilberufe ein Dokument ausgestellt, dass bestätigt, dass ich noch an keinem Stex teilgenommen habe. Aber: Ich finde keine Unterlagen darüber, dass diese 3-Mal-Durchfallen Regelung in Pharmazie nicht besteht. Also das man so oft durchfallen kann, wie man möchte.
Steht das irgendwo niedergeschrieben?
Danke für die Antwort und mit freundlichen Grüßen!
Hallo A13N!
Hauke Winkler
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist (im Kontext einer Universität) eine Bescheinigung darüber, dass in einem vorherigen Studium keine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde.
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie in der Regel vom Studienbüro des Studiengangs, den Sie studiert haben, in Ihrem Falls also das Studienbüro Chemie.
Hauke Winkler
Team 305 - Systemmanagement
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo! Ein sehr informatives Forum, vielen Dank dafür ))