Anerkennung von Prüfungen
Verfasst: Di 15. Dez 2015, 10:44
Ich war im Wintersemester 14/15 vorläufig für den Masterstudiengang immatrikuliert - bin jedoch aufgrund nicht rechtzeitig erbrachter Leistungen im Bachelor wieder exmatrikuliert worden. Zu diesem Semester habe ich mich erneut für den Masterstudiengang eingeschrieben. Meine Frage ist nun, ob bereits erbrachte Leistungen im Master 14/15 bei der Wiedereinschreibung anerkannt werden?