Liebe*r l.neudeck,
ich bin nicht ganz sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe.
Sie haben sich bzw. wollen sich noch für einen zulassungsfreien Studiengang der Universität Hamburg bewerben. Nach der Zulassung und der Immatrikulation an der Universität Hamburg erhalten Sie ein Zulassungsangebot einer anderen Hochschule und wollen lieber an dieser anderen Hochschule studieren und sich daher an dieser Hochschule immatrikulieren.
In einem solchen Fall, also nachdem Sie zugelassen wurden und den Antrag auf Immatrikulation an der Universität Hamburg bereits gestellt haben, wäre eine
Verzichtserklärung bei uns einzureichen. Diese
Verzichterklärung bewirkt, dass Ihre Immatrikulation an der Universität Hamburg rückgängig gemacht wird und Sie könnten sich dann an der anderen Hochschule immatrikulieren.
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf unserer
Webseite zum Thema Verzicht.
Die beschriebene Regelung bzw. Vorgehensweise gilt übrigens unabhängig davon, ob es sich um einen zulassungsfreien oder zulassungsbeschränkten Studiengang der Universität Hamburg handelt
Sie müssen sich natürlich zusätzlich bezüglich aller Regelungen, die nicht die Universität Hamburg, sondern die andere Hochschule betreffen, direkt bei dieser Hochschule informieren.
Falls dies nicht Ihre Frage war, müssten Sie mir das fragliche Szenario bitte noch mal genauer schildern.
Liebe Grüße
Thomas Walter