Bearbeitet Rükstellung und erneute Bewerbung nächstes Jahr
Hallo,

ich habe einen Masterplatz für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre bekommen. Nun hat sich aber eine Möglichkeit für ein Praktikum ergeben, sodass ich überlege doch nicht zum kommenden Wintersemester anzufangen.

Meine Fragen nun:
1.Ein Studienplatz Rückstellung wegen Praktikums ist nicht möglich oder?
2.Falls ich mich im nächsten Jahr wieder bewerbe habe ich im Bewerbungsverfahren Nachteile weil ich schon in diesem Jahr schon ein Platz bekommen hab und nicht angenommen habe?
3.Zählt die Zeit bis zum Wintersemster 21/22 als Wartesemester, sodass sich mein Score im Bewerbungsverfahren ggf sogar noch verbessert?

Vielen Dank im Voraus!

Franz Hack
Re: Rükstellung und erneute Bewerbung nächstes Jahr
Lieber Franz Hack,

1.Ein Studienplatz Rückstellung wegen Praktikums ist nicht möglich oder?

Nein, eine solche Möglichkeit der Rückstellung wegen eines Praktikums gibt es an der Universität Hamburg leider nicht.

2.Falls ich mich im nächsten Jahr wieder bewerbe habe ich im Bewerbungsverfahren Nachteile weil ich schon in diesem Jahr schon ein Platz bekommen hab und nicht angenommen habe?

Nein, Ihre Bewerbung für das Wintersemester 2020/21 hat keinen Einfluss auf zukünftige Bewerbungsverfahren. Es entstehen Ihnen also keine Nachteile daraus, dass Sie den Studienplatz nicht annehmen.

3.Zählt die Zeit bis zum Wintersemster 21/22 als Wartesemester, sodass sich mein Score im Bewerbungsverfahren ggf sogar noch verbessert?

Wenn Sie im Wintersemester 2020/21 nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, zählt dieses Semester als Wartezeit, wie alle Semester seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, in denen Sie nicht an deutschen Hochschulen immatrikuliert waren.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten