Exmatrikulation nach Freischuss
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 18:27
Liebes Campus-Center-Team,
ich schreibe im Februar 2021 mein 1. Staatsexamen an der Uni HH in Jura im Freischuss - die mündliche Prüfung folgt dann nach Veröffentlichung der schriftlichen Ergebnisse. Theoretisch kann es sein, dass die mündliche dann erst im April 2021 stattfindet.
Meine Frage: zu welchem Zeitpunkt werde ich dann exmatrikuliert oder muss ich ggf. dann zum Sommersemester 2021 nochmal weiter den Semesterbeitrag zahlen?
Da es sich um den Freiversuch handelt, würde ich ggf. gerne noch den 2. Versuch schreiben und wahrnehmen - wie verhält es sich dann mit der Immatrikulation?
An welche Stelle oder welchen Kontakt kann ich mich vielleicht bei diesen Fragen wenden?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Viele Grüße!
ich schreibe im Februar 2021 mein 1. Staatsexamen an der Uni HH in Jura im Freischuss - die mündliche Prüfung folgt dann nach Veröffentlichung der schriftlichen Ergebnisse. Theoretisch kann es sein, dass die mündliche dann erst im April 2021 stattfindet.
Meine Frage: zu welchem Zeitpunkt werde ich dann exmatrikuliert oder muss ich ggf. dann zum Sommersemester 2021 nochmal weiter den Semesterbeitrag zahlen?
Da es sich um den Freiversuch handelt, würde ich ggf. gerne noch den 2. Versuch schreiben und wahrnehmen - wie verhält es sich dann mit der Immatrikulation?
An welche Stelle oder welchen Kontakt kann ich mich vielleicht bei diesen Fragen wenden?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Viele Grüße!